
Personenbezogene Daten WhatsApp bei Lehrern: Viele datenschutzrechtliche Fragen
WhatsApp hält in immer mehr Lebensbereichen Einzug. Ein Beispiel ist die Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern. Vorsicht gilt aber gerade beim Austausch sensibler Daten wie Krankmeldungen - viele datenschutzrechtliche Fragen bleiben hier offen.
Bei der Kommunikation von Lehrern über WhatsApp sieht der Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) viele datenschutzrechtliche Fragen. Über Messenger-Dienste wie WhatsApp dürften keine personenbezogenen Daten ausgetauscht werden, betonte der KMK-Präsident, Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU), gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Das gelte insbesondere für sensible Daten wie Krankmeldungen. "Aber auch Daten und Informationen, die unterrichts- und notenrelevant sein könnten, dürfen nicht ausgetauscht werden. Zu diesen Daten zählen auch Benotungen oder Hinweise zu Hausaufgaben."
Die WhatsApp-Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern fällt in Deutschland offensichtlich häufig in eine Grauzone. Wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergeben hatte, untersagen manche Bundesländer den Lehrkräften, dienstliche Nachrichten über den Messenger-Dienst auszutauschen. Es gibt allerdings keine einheitliche Linie. Niedersachsen zum Beispiel lotet Möglichkeiten aus, eine Kommunikation über einen alternativen Kurznachrichtendienst zu ermöglichen, der den Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Beratung für Cybermobbing
Lorz sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "In einem föderalen System können gewisse Sachverhalte durchaus unterschiedlich geregelt werden." Maßgeblich seien die jeweiligen Regelungen in den Ländern.
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sprach von "Wildwuchs". "Für die Ausstattung der Schulen sind bisher die Kommunen zuständig, die Gesetzgebung liegt bei den Landesregierungen", sagte Ilka Hoffmann, die den GEW-Vorstandsbereich Schule leitet, den Funke-Zeitungen. "Wenn man alle an einem Runden Tisch zusammenbringt, könnte man sich mit Themen wie einer adäquaten Beratung für Cybermobbing oder eben für Datenschutz beschäftigen und gemeinsam Lösungen erarbeiten."
Der Deutsche Lehrerverband fordert hingegen die Einrichtung von Elternportalen. Dort finde die Kommunikation unter Aufsicht der Schulen in einem passwortgeschützten Bereich statt, erklärte der Präsident des Lehrerverbandes, Heinz-Peter Meidinger. "Da wären eigentlich die Bundesländer in der Pflicht. Aber genauso wie bei landesweiten Lernplattformen und Schoolclouds hinken sie auch da hinterher."

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FWC
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