
Kurznachrichtendienst Datenweitergabe: Französische Behörde stellt WhatsApp Ultimatum
WhatsApp muss beim Weitergeben von Nutzerdaten an das Mutterunternehmen Facebook gesetzliche Regelungen einhalten. Dafür gibt es laut der Pariser Datenschutzaufsicht CNIL nun eine Frist von einem Monat.
Französische Datenschützer haben den elektronischen Kurznachrichtendienst WhatsApp aufgefordert, beim Weitergeben von Nutzerdaten an das Mutterunternehmen Facebook gesetzliche Regelungen einzuhalten. Dafür gebe es nun eine Frist von einem Monat, teilte die Pariser Datenschutzaufsicht CNIL mit.
Facebook hatte WhatsApp im Jahr 2014 für rund 22 Milliarden US-Dollar übernommen.
Die Datenschützer bemängelten, Nutzer könnten sich gegen das Weiterleiten von Telefonnummern und anderer Daten zur Analyse von Nutzerverhalten nur per App-Abschaltung wehren. Es gebe rund zehn Millionen französische WhatsApp-Nutzer.
Laut Behörde bedeutet die Entscheidung keine Bestrafung. Falls das Unternehmen jedoch nicht die Vorgaben erfülle, könnte ein Sanktionsverfahren eingeleitet werden. CNIL hatte im Mai bereits gegen Facebook wegen Gesetzesverstößen beim Datenschutz eine Strafe in Höhe von 150 000 Euro verhängt.
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