
Twitter muss Informationen über Wikileaks-Aktivisten herausgeben US-Bundesrichter entscheiden gegen Datenschutz
Der Kurznachrichtendienst Twitter muss die E-Mailadressen, Telefonnummern und IP-Adressen von Wikileaks-Sympathisanten an das US-Justizministerium herausgeben. Das hat ein Bundesgericht in den USA jetzt entschieden.
Sofern hinterlegt, sollen auch die Kreditkarteninformationen und andere Informationen an die Justiz weitergeleitet werden. Damit hat die US-Regierung einen Etappensieg im Kampf gegen Wikileaks gewonnen. Die Richter sehen in der Herausgabe der Daten keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Weder werde das Recht auf Meinungsfreiheit missachtet, noch die Privatsphäre untergraben.
Drei Wikileaks-Sympathisanten erhoben Klage gegen die Herausgabe der Informationen, darunter die isländische Abgeordnete Birgitta Jonsdottir. Nach der Rückweisung der Klagen, erwägen die Anwälte der Kläger nun, Berufung einzulegen.
Twitter hatte die Anfrage der Behörden im Januar öffentlich gemacht. Die Anordnung war ursprünglich mit einem Maulkorberlass versehen gewesen, der dem Kurznachrichten-Netzwerk verbot, die behördliche Initiative öffentlich zu machen. Dies stieß bei Twitter auf Widerstand: "Es gehört zu unserer Firmenpolitik, unsere Nutzer von Vollstreckungsmaßnahmen und Informationsanfragen, die User betreffen, zu informieren - es sei denn, wir werden per Gesetz daran gehindert", sagte eine Firmensprecherin. Auf Anfrage erlaubte ein Gericht Twitter, die betroffenen Nutzer Jacob Appelbaum, Rop Gongrijp, Birgitta Jonsittir, Julian Assange und Bradley Manning zu informieren.
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