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Rechtlicher Rahmen für Social Media Foto: istock.com/mgstudio3d

Rechtlicher Rahmen für Social Media Zehn Tipps für Plattformbetreiber

Wie sollten Nutzungsbedingungen aussehen? Wer haftet für hinterlegte Daten? Die Fachgruppe Social Media im BVDW hat einen Katalog von rechtlichen Rahmenbedingungen für Social-Media-Plattformen formuliert.

1.  Transparenz im Datenschutz

Nutzer sollten zu Beginn der Nutzung über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung informiert werden. Die ständig einsehbare Erklärung sollte darstellen, bei welchen Vorgängen personenbezogene Daten verwendet werden. Alle verwendeten Datenkategorien sollten angegeben werden. Ebenso sollten jene Dritten benannt werden, die Zugang zu den Daten erhalten. Außerdem sollte ein Hinweis enthalten sein, dass der Nutzer jederzeit das Nutzungsverhältnis beenden, seine Daten, mit Ausnahme der Abrechnungsdaten, löschen oder sperren kann.

2.  Weitergabe von Nutzerdaten

Betreiber, die Nutzerdaten für die Werbung nutzen wollen oder sie an Dritte weitergeben möchten, überschreiten die rechtlich eingeschränkte Nutzungserlaubnis. Sie benötigen eine wirksame Einwilligung der Nutzer in die Datenverarbeitung. So müssen User vor der Nutzung über die Tragweite dieser Einwilligung informiert sein. Bei der Einwilligung darf der Nutzer nicht irregeführt, beeinflusst oder gezwungen werden. Es muss zudem erklärt werden, wie sich eine Verweigerung der Einwilligung auswirkt. Sie Erklärung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen, letztere muss protokolliert werden und dem Nutzer jederzeit zugänglich und von ihm zu widerrufen sein.

3.  Eigentum der Inhalte

Von den Nutzern hochgeladene Inhalte bleiben deren Eigentum. Netzwerkbetreiber dürfen die Bilder im Profil des jeweiligen Nutzers einblenden, sie aber nicht zu anderen Zwecken gebrauchen. Will der Betreiber die Inhalte für eigene Zwecke verwenden, benötigt er gesonderte Einwilligungen beziehungsweise Rechteeinräumungen.

4.  Veröffentlichung von Nutzerdaten

Nutzer sollten die Möglichkeit haben, ihre persönlichen Angaben selektiv freizugeben. Sinnvoll sind Freigaben für einzelne Zielgruppen, auch für Zielgruppen außerhalb des Netzwerks. Die Grundeinstellungen sollten Netzwerkbetreiber so wählen, dass sie selbst genügend Daten  nutzen können. Klarname und Adresse sollten bei der Anmeldung abgefragt, aber nicht automatisch im Profil des Nutzers hinterlegt sein. Zwar ist der Netzwerkbetreiber ist für die Sicherheit der Einrichtungen verantwortlich, er sollte seine Nutzer aber darüber aufklären, dass es keine absolute Sicherheit gibt und deshalb sehr persönliche Angaben, Fotos etc. nicht in öffentliche Netzwerke gehören.

5.  Haftung für Daten und Inhalte

Der Nutzer haftet für die Rechtmäßigkeit seiner hochgeladenen Inhalte und die Wahrung der Persönlichkeitsrechte Dritter beispielsweise beim Veröffentlichen von Fotos. Plattformbetreiber sollten deshalb zusichern lassen, dass weder Persönlichkeits- noch Urheberrechte durch einen Upload verletzt werden und das gegebenenfalls die benötigten Einwilligungen vorliegen. Zudem sollten Betreiber sich das Recht einräumen lassen, rechtswidrige Inhalte und Daten jederzeit löschen oder sperren zu dürfen - in dringenden Fällen auch ohne Vorankündigung.

Nutzerdaten und Werbung

6.   Sicherung der Nutzerdaten

Social-Media-Plattformen dienen in erster Linie der Kommunikation. Sie fördern dabei die Bereitstellung vieler Daten durch die Nutzer und sollten deshalb für eine angemessene Sicherung der Daten sorgen. Nutzer sollten darauf hingewiesen werden, dass sie selbst für die Sicherung ihrer eingestellten Daten verantwortlich sind. Für den Fall von Datenverlusten, sollten die Betreiber vereinbaren, dass nur der Aufwand erstattet wird, der durch den Upload der Sicherungsdaten des Nutzers entsteht.

7.   Werbung

Wird zielgruppenspezifische Werbung eingesetzt, so müssen die Nutzer darüber informiert werden und sie das Recht zum Ändern der Einstellungen erhalten. Der Nutzer sollte über die eingesetzten Werbetechnologien und den Einsatz von Cookies informiert und ihm deren Funktion und der Grad an Anonymisierung offengelegt werden. Erklären Sie dem Nutzer zudem, warum diese Form der Werbung eingesetzt wird.

8.   Nutzungsbedingungen

Das Verhältnis zwischen Betreiber, Nutzer und Dritten ist anhand von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu regeln. Bei Eintritt in das Nutzungsverhältnis muss der User darauf hingewiesen werden. Zur besseren Akzeptanz der Nutzer sollte die Zustimmung zu den AGB aktiv abgefragt werden. Datenschutzrechtliche Einwilligungen müssen immer aktiv eingeholt werden.

9.   Beendigung des Nutzungsverhältnisses

In den AGB sollten auch die Beendigungsmöglichkeiten der Nutzung erklärt sein. Nutzer dürfen jederzeit durch eine ordentliche Kündigung mit angemessener Frist kündigen. Zusätzlich zum Post- oder E-Mail-Weg sollten User dies über einen Button auf der Plattform erledigen können. Netzwerkebetreiben können sich mit einer angemessenen Frist ebenfalls die Nutzung kündigen. Diese Kündigung muss diskriminierungsfrei erfolgen. Bei Verstößen des Nutzers gegen Bestimmungen, muss der Nutzer eine Frist zur Behebung erhalten. Erst nach Fristablauf ist eine Kündigung möglich. Endet die Nutzung, hat der User ein Recht auf die Löschung seiner Daten, sobald der Netzwerkbetreiber diese nicht mehr für die vereinbarten Geschäftszwecke benötigt und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

10.   Datenschutzaudit und Zertifizierung

Betreiber von Social-Media-Plattformen sollten ein Datenschutzaudit durchführen um damit eine Zertifizierung in Form eines Gütesiegels erhalten. Dies kann die Akzeptanz der Datenverarbeitung und der zielgruppenspezifischen Werbung steigern.

Die kompletten Rahmenbedingungen können auf der Website des BVDW kostenlos heruntergeladen werden.

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