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Klarnamenpflicht ULD droht Facebook mit Zwangsgeld

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) verlangt von Facebook, innerhalb von zwei Wochen von seiner Klarnamenpflicht abzurücken. Weigert sich Facebook, droht ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro.

Facebook eckt mit seiner Klarnamenpflicht weiterhin an: Sollte das Netzwerk diese nicht innerhalb von zwei Wochen abschaffen und seinen Nutzern die Möglichkeit einräumen, auch Pseudonyme zu verwenden, droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000 Euro, heißt es in einer Mitteilung des ULD.

Dabei berufen sich die Datenschützer auf §13, Absatz 6 des Telemediengesetzes. Dort heißt es: "(...) der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist".

Facebook hingegen vertritt eine gegensätzlich Rechtsansicht und orientiert sich nach eigenen Aussagen am irischen Datenschutzrecht, welches das europäische Recht vollständig umsetzt. Die Regelung in §13, Absatz 6 des Telemediengesetzes gelte für Facebook nicht und verstoße zudem sogar gegen höherrangiges europäisches Recht. Schließlich verfolge man mit der Klarnamenpflicht eine "Mission des Vertrauens und der Sicherheit".

"Es ist nicht hinnehmbar, dass ein US-Portal wie Facebook unbeanstandet und ohne Aussicht auf ein Ende gegen deutsches Datenschutzrecht verstößt", so Thilo Weichert, Leiter des ULD. Durch die Verfügung des ULD versuche man, eine rechtliche Klärung herbeizuführen.

Facebook hat bereits auf die Forderungen reagiert und hält die Verfügung des ULD für "vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder", gegen die man energisch vorgehen wolle.

 
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