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Bußgeldverfahren gegen Facebook

Bußgeldverfahren gegen Facebook Soziales Netzwerk nutzt die Daten von Nicht-Mitgliedern

Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Casper hat ein förmliches Bußgeldverfahren gegen das soziale Netzwerk eingeleitet. Die Begründung: Facebook erhebe im Rahmen der Einladungsfunktion auch die Daten von Nicht-Mitgliedern, ohne diese um Erlaubnis zu fragen, und nutze diese für die Vermarktung.

Die Facebook-Nutzer werden regelmäßig dazu aufgefordert, ihre Kontaktdaten in dem sozialen Netz mit ihren E-Mail- und Handykontakten abzugleichen. Willigt der Nutzer ein, speichert Facebook alle vorhandenen Daten - unabhängig davon, ob diese Mitglied auf Facebook sind oder nicht. Anders als bei anderen Netzwerken mit solchen Funktionen zum Auffinden von Freunden würden bei Facebook auch die Daten der Nicht-Mitglieder langfristig gespeichert und zu Vermarktungszwecken genutzt, so der Datenschützer.

Aufgrund der zumeist zutreffenden Kontaktvorschläge des Netzwerks müsse davon ausgegangen werden, dass die erhobenen Daten auch für die Erstellung von Beziehungsprofilen von Nicht-Mitgliedern genutzt werden. So wurden in den vergangenen Monaten wiederholt Menschen als Facebook-Freunde vorgeschlagen, die noch nicht einmal Mitglied des Netzwerks waren. An diese Nutzer sendet Facebook Einladungen, dem Netzwerk beizutreten. Dafür werde ein standardisierter Text verwendet, der kaum Rückschlüsse zulässt, über welchen Nutzer Facebook an die Kontaktdaten gekommen ist. Das könnte als unzulässige Direktwerbung angesehen werden, so Caspar. Dieses Verfahren ist nach Ansicht des Datenschutzbeauftragten Hamburgs "klar unzulässig" und "untragbar".

Deshalb hat Casper nun ein Bußgeldverfahren gegen Facebook und seine deutsche Niederlassung in Hamburg eingeleitet. Bis zum 11. August 2010 hat das Unternehmen nun Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Ob am Ende jedoch ein Bußgeld verhängt wird, und in welcher Höhe das ausfiele, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Offen ist auch noch die Frage, ob die deutsche Facebook-Niederlassung für die Datenerhebung verantwortlich ist oder das US-Unternehmen selbst. Dann wäre es auch denkbar, dass die anderen Landesdatenschutzbeauftragten der jeweiligen Bundesländer ebenfalls ein Bußgeldverfahren einleiten. Theoretisch ist dabei jeweils ein Bußgeld in Höhe von bis zu 300.000 Euro möglich.

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