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Markenschutz auf Facebook (Foto: Fotolia.com/shoot4u)

Markenschutz auf Facebook So melden Sie Verstöße gegen geistiges Eigentum

Sie wollen eine Facebook-Seite für Ihr Unternehmen anlegen, aber jemand ist Ihnen zuvor gekommen? Wie Sie jetzt am besten vorgehen, erklärt die Agentur eprofessional in ihrem Whitepaper "Markenführung in Social Media".

Markennamen werden von Dritten oftmals deshalb als Profile angelegt, weil das Unternehmen offiziell noch nicht auf Facebook vertreten ist. Selten stehen tatsächlich kriminelle Motive oder bewusste Wettbewerbsverletzungen dahinter. Falls wettbewerbs- und markenrechtliche Aspekte jedoch eine Rolle spielen, sollten Sie in jedem Fall einen spezialisierten Anwalt konsultieren.

Facebook arbeitet aktiv daran, Marken-Vanity-URLs, die von nicht autorisierten Nutzern angelegt wurden, an den Markeninhaber zu übertragen. Dabei geht das Netzwerk sogar aktiv auf die tatsächlichen Markeninhaber zu und macht sie auf entsprechende Vanity-URLs aufmerksam. Dem Gründer und den Administratoren solcher Pages droht unter Umständen die Sperrung ihres persönlichen User-Accounts.

Beispiel: Zur RTL-Sendung DSDS (Deutschland sucht den Superstar) gab es zahlreiche von Fans erstellte Seiten. RTL selbst hingegen war nicht mit einem entsprechenden Angebot präsent. Facebook nahm mit RTL Kontakt auf, woraufhin RTL eine entsprechende Marken-Vanity-URL für DSDS anlegte. Facebook migrierte alle DSDS-Fans auf die neue echte Marken-Site. Alle nicht offiziellen Fan-Seiten wurden geschlossen.

Wer herausfinden will, welche Facebook-Seiten zum eigenen Markennamen existieren, sollte sich jedoch nicht auf die interne Suchabfrage bei Facebook verlassen. Die Google Site-Abfrage liefert hier teilweise umfangreichere Ergebnisse. Geben Sie folgende Abfrage in die Google-Suche ein: "site:facebook.com markenname".

Wenn Sie entdecken, dass bereits eine Facebook-Seite mit dem eigenen Markennamen existiert, können Sie den offiziellen Facebook-Support einschalten, denn nur offizielle und befugte Repräsentanten eines Unternehmens dürfen eine offizielle Seite anlegen. Gemeinschaftsseiten allerdings darf jeder erstellen.

Formulare für Verletzung am geistigen Eigentum

Facebook bietet zwei verschiedene Formulare an, wenn man eine Verletzung am geistigen Eigentum melden möchte:

1. Clients: Requesting Your Username

Auf diesem Wege wird ein direkter Antrag auf einen Usernamen gestellt. Erforderlich sind Name, Firmenname, Firmenhomepage sowie die Markeneintragung.

2. Notice of Intellectual Property Infringement (Non-Copyright Claim)

Der Non-Copyright Claim dient zur Meldung eines Copyrightverstoßes auf Facebook. Ist der schon vergebene Nutzername eine eingetragene Marke kann auch dieses Formular zum Ziel führen den eigenen Firmennamen oder Produktnamen als Nutzername bewilligt zu bekommen. Im Gegensatz zum ersten Formular kann die Anfrage freier formuliert werden.

Garantien für die Übertragung der Usernamen gibt Facebook jedoch nicht. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt.

Markenschutz bei Facebook Ads

Ob und inwieweit Facebook Markenschutz-Kontrollen für Werbemaßnahmen über Facebook-Advertising plant, ist ungewiss. Die Frage, ob zum Beispiel ein Multiwarenhaus wie Sportscheck Werbeanzeigen mit Adidas Turnschuhe schalten darf, ist daher derzeit nicht geklärt. Es ist wahrscheinlich, dass Facebook die Aufdeckung und Klärung möglicher Marken-oder Wettbewerbsrechtsverletzungen auch zukünftig den Werbetreibenden selbst überlässt.

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