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(Foto: istockphoto.com/SchulteProductions)

Innenministerium und Facebook einigen sich Ein Lob der Selbstkontrolle

Was kommt dabei heraus, wenn eine Entscheidung getroffen werden muss, aber dennoch möglichst wenig geändert werden soll? Eine Selbstverpflichtung! Darauf haben sich  das Bundesinnenministerium und Facebook in ihrem heutigen Gespräch geeinigt.

Facebook, das wegen seines Gefällt-mir-Buttons stark von Datenschützern kritisiert worden war, wird das Zugeständnis leicht gefallen sein, sich an einer gemeinsamen Selbstverpflichtung sozialer Netzwerke zu beteiligen, eine billige Lösung. "Ich freue mich, dass wir uns den Inhalten zuwenden, ohne jedes Mal datenschutzrechtliche Grundsatzdebatten führen zu müssen", sagte Richard Allan, Director European Public Policy bei Facebook. Die Inhalte der Selbstverpflichtung sollen breit gefächert sein und aktuelle Fragen einbeziehen, teilte das Bundesinnenministerium mit. Sie reichen von einer Stärkung der Medienkompetenz bis hin zu den Verfahren der Datenübermittlung. 

"Mit der grundsätzlichen Bereitschaft Facebooks, sich Selbstverpflichtungen anzuschließen und diese weiter auszubauen, wird die Diskussion, inwieweit deutsches Datenschutz- und Telemedienrecht für Facebook gilt, deutlich entschärft", heißt es in der Meldung des Ministeriums.

In der vergangenen Woche hatten sich drei weitere Landesdatenschutzbeauftragte der Ansicht Schleswig-Holsteins angeschlossen, dass der Gefällt-mir Button von Facebook rechtswidrig sei. Bayerns oberster Datenschützer Thomas Kranig hingegen riet zur Besonnenheit und setzte auf eine deutschlandweite Einigung: "Wir vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht halten an dem Vorgehen fest, mit den anderen Aufsichtsbehörden Argumente auszutauschen und zu versuchen, zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen. Wir wollen uns erst abstimmen, und dann reden", sagte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht gegenüber internetworld.de.

Wegen seiner Niederlassung in Dublin hält Facebook in ganz Europa irisches Datenschutzrecht für anwendbar. "Die Grundsatzfrage müssen wir dort diskutieren, wo sie entschieden wird, und das heißt auf europäischer Ebene", stellte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) klar. Für die Frage, welches Datenschutzrecht in den Mitgliedstaaten anwendbar ist, bestünden europarechtliche Vorgaben. Die EU-Kommission hat bereits einen überarbeiteten Entwurf der einschlägigen Datenschutz-Richtlinie angekündigt.

Ein weiteres Thema des heutigen Gesprächs waren ausufernde Facebook-Partys. Das soziale Netzwerk wird einen Leitfaden erarbeiten, der den Ordnungsbehörden Ansprechpartner und Maßnahmen nennt. So werden beispielsweise öffentliche Einladungen unter falschem Namen gelöscht.

Der nächste Schritt ist ein Gespräch der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und der sozialen Netzwerke, ein Termin steht noch nicht fest.

Um rechtlich unangreifbar zu sein, hatten einige Webseiten bereits eine Zwei-Klick-Version eingebunden: Der Gefällt-mir-Button wird zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite integriert. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. In diesem Fall aktiviert der Nutzer die Übertragung bewusst selbst - und hat damit der Übertragung seiner Daten zugestimmt.

Was halten Sie von der Zwei-Klick-Version? Stimmen Sie ab!

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