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Richterhammer-Klage

Netzwerkdurchsetzungsgesetz Gesetz gegen Hatespeech: Weniger Anzeigen als gedacht

shutterstock.com/Paul Matthew Photography
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Rund zwei Monate ist das Gesetz gegen Hassrede im Web in Kraft. Eine erste Bilanz zeigt, dass bisher weit weniger Beschwerden in diesem Zeitraum beim Bundesamt für Justiz eingegangen sind, als ursprünglich erwartet.

Zwei Monate nach Inkrafttreten des umstrittenen Gesetzes gegen Hassrede im Internet haben sich weit weniger Menschen wegen mangelhafter Löschungen beschwert als erwartet. Beim Bundesamt für Justiz in Bonn seien deswegen erst 205 Anzeigen eingegangen, berichtete der Spiegel. "Das ist deutlich weniger als ein Prozent der Prognose", zitierte das Nachrichtenmagazin einen Behördensprecher. Ursprünglich sei die Bundesregierung von 25.000 Beschwerden ausgegangen, die von Hassbotschaften betroffene Internetnutzer an das Amt richten würden, weil soziale Netzwerke auf ihre Hinweise nicht schnell genug reagierten.

Das Amt in Bonn ist für die Umsetzung des seit 1. Januar geltenden sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf Internetplattformen wie Facebook oder Instagram zuständig. Das NetzDG schreibt vor, dass Online-Plattformen klar strafbare Inhalte binnen 24 Stunden nach einem Hinweis löschen müssen - und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 50 Millionen Euro. Nach Ansicht von Kritikern verleitet das Gesetz die Plattformbetreiber dazu, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen.

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