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Facebook im Visier des Datenschutzes

Datenschützer raten von Facebook-Nutzung ab Ist der Gefällt-mir-Button rechtswidrig?

Die Ansage vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist deutlich: Finger weg von Facebook-Fanpages und den Social-Plug-ins des sozialen Netzwerkes. Diese widersprächen den Richtlinien verschiedener relevanter Landes- und Bundesgesetze, da Nutzer langfristig getrackt würden. Facebook ist da anderer Meinung.

Das Datenschutzzentrum geht jetzt mit klaren Worten zum Angriff auf Facebook über: "Das ULD weist schon seit längerem informell darauf hin, dass viele Facebook-Angebote rechtswidrig sind. Hierzu gehört insbesondere die für Werbezwecke aussagekräftige Reichweitenanalyse", so dessen Leiter Thilo Weichert. Bei Facebook werde eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstießen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolge keine hinreichende Information der betroffenen Nutzer; diesen werde kein Wahlrecht zugestanden.

Das Zentrum erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, will das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. "Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das Telemediengesetz bei 50.000 Euro", teilten die Datenschützer mit.

In Zukunft wollen die ULD-Datenschutzwächter gemeinsam mit anderen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden Facebook weiterhin auf die Finger sehen. Internetnutzern empfiehlt das Datenschutzinstitut, den Gefällt-mir-Button von Facebook nicht anzuklicken und dem Netzwerk gar nicht erst beizutreten.

Bei Facebook wird die Situation natürlich ganz anders beurteilt: "Facebook hält sich vollständig an die Europäischen Datenschutzbestimmungen", teilte ein Unternehmenssprecher internetworld.de auf Anfrage mit. Wenn ein Facebook-Nutzer eine Partner-Seite besuche, die ein soziales Plug-in verwende, könne Facebook die technischen Informationen wie die IP-Adresse sehen. "Wir löschen diese technischen Daten innerhalb von 90 Tagen. Damit entsprechen wir den üblichen Branchenstandards. Die Informationen erhalten wir ungeachtet, ob ein Nutzer bei Facebook eingeloggt ist oder nicht." Facebook teile keine Nutzerinformationen über soziale Plug-ins mit Dritten.

Rechtsanwalt Christian Solmecke rät Webseitenbetreibern, den Gefällt-mir-Button zunächst ohne Funktionalität als reines Bild auf einer Webseite einzubinden. Erst mit dem Klick auf dieses Bild soll dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen Funktionalität nachgeladen. In diesem Fall aktiviere der Nutzer die Übertragung bewusst selbst. Er habe dann auch vorher die Möglichkeit, eine entsprechende Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu überlegen, ob er den Button aktivieren wolle oder nicht.

Ob die Einbindung des Gefällt-mir-Buttons gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, ist gerichtlich nicht geklärt. Lesen Sie hierzu den Rechtstipp von Rechtsanwältin Iris Eckert.

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