
Nach Urteil Flüchtling klagt nicht weiter gegen Facebook
Der syrische Flüchtling Anas M. wird nicht weiter gerichtlich gegen Facebook vorgehen. Er zog vor Gericht, um das soziale Netzwerk dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen zu löschen und darauf basierende neue Inhalte nicht zu veröffentlichen.
Der syrische Flüchtling, dessen Selfie mit Bundeskanzlerin Angela Merkel für falsche Anschuldigungen und Hasskommentare missbraucht wurde, will nicht weiter gegen Facebook klagen. "Ich möchte mich auf meine Deutschprüfungen konzentrieren. Außerdem ist der Prozess gefährlich für meine Familien in Syrien und in Deutschland", ließ Anas M. am Montag über seinen Würzburger Anwalt Chan-jo Jun mitteilen. Der IT-Anwalt hatte den in Berlin lebenden Flüchtling vor dem Landgericht Würzburg vertreten.
Anas M. war vor Gericht gezogen, um den Internet-Riesen gerichtlich dazu zu bringen, die existierenden Verleumdungen in seinem Netzwerk zu löschen und darauf basierende neue Inhalte erst gar nicht zu veröffentlichen. Die Richter lehnten die einstweilige Verfügung jedoch ab. Facebook habe sich die Verleumdungen von Dritten nicht zu Eigen gemacht und könne deshalb nicht zu einer Unterlassung gezwungen werden, urteilte das Gericht.
Muss Facebook nach rechtswidrigen Infos suchen
Bei dem Prozess ging es auch um die grundsätzliche Frage, inwieweit ein Online-Netzwerk sich selbst auf die Suche nach rechtswidrigen und damit zu löschenden Informationen in seinen Systemen machen muss. Betroffen sind dabei alle Arten rechtswidriger Beiträge - vom verletzten Urheberrecht an Bildern bis zur Volksverhetzung. Das Gericht urteilte, dass Facebook in seinem Netzwerk weiterhin nicht aktiv nach rechtswidrigen Inhalten gegen den Flüchtling suchen und sie löschen muss.
Dessen Anwalt sieht nun vor allem den Gesetzgeber in der Pflicht, weil Appelle an die Freiwilligkeit nicht ausreichten, zum Beispiel mit hohen Geldstrafen. Es müsse Unternehmen wie Facebook finanziell weh tun, geltendes Recht zu verletzen. Der Fall wurde in Würzburg verhandelt, weil der Anwalt des Flüchtlings seine Kanzlei in der Residenzstadt hat.
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