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Verarbeitung von Nutzerdaten Bundesverwaltungsgericht verhandelt zu Datenschutzstreit bei Facebook-Seiten

shutterstock.com/Sukharevskyy Dmytro (nevodka)
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Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute darüber, wer bei Facebook-Fanseiten für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich ist - Facebook oder die Seitenbetreiber.

Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt an diesem Mittwoch über einen Datenschutzstreit bei Facebook-Fanseiten. Es geht im Kern um die Frage, wer für die Verarbeitung von Nutzerdaten verantwortlich ist, die über solche Seiten erhoben werden - Facebook oder die Seitenbetreiber.

Angestoßen wurde das Verfahren vom Landesdatenschutz in Schleswig-Holstein. Es verlangte 2011 von der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein die Deaktivierung ihrer Seite. Von den Nutzern würden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass diese darüber aufgeklärt würden.

Die Leipziger Bundesrichter hatten den Fall schon dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. Dieser entschied 2018, dass es eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung der Fanpage-Betreiber gebe. Wie weit diese geht und ob Datenschützer eine Deaktivierung solcher Seiten verlangen können, das sollen jetzt die deutschen Richter entscheiden. Ein Urteil könnte noch im Laufe des Tages gesprochen werden.

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