
Sonderbare Facebook-Abmahnung Abgemahnt für fremde Bilder
Abmahnungen treiben bisweilen seltsame Blüten, so auch in diesem Fall, der bei aller Absurdität eindrücklich zeigt, was internetrechtlich alles möglich ist. Einer Kölner Anwaltskanzlei ging vor kurzem eine Abmahnung zu, die die öffentliche Zugänglichmachung eines Fotos auf Facebook betraf.
Gefordert wurde die umgehende Entfernung des Bildes, eine Unterlassungserklärung verknüpft mit einer Vertragsstrafe, Auskunft über die Dauer der Nutzung des Fotos sowie Schadensersatz, dessen Höhe erst nach Erhalt der Auskunft genannt werden soll.
Soweit noch nicht allzu ungewöhnlich. Allerdings ging es in der Abmahnung, um ein Foto, dass ein Dritter auf der Pinnwand des Abgemahnten gepostet hatte, das veröffentlichte die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum in ihrem Blog. Dabei kann der Pinnwand-Inhaber in einem solchen Fall meist gar nicht prüfen, ob der Postende die Rechte an dem Foto besitzt.
Ein Anwalt der Kanzlei hatte bereits am 31. März 2012 in einer ARD-Ratgeber-Sendung darauf hingewiesen, dass Facebook-Nutzer gegebenenfalls nicht nur für eigene Beiträge haften, sondern auch für Inhalte, die von Dritten auf der Pinnwand gepostet werden. Nicht unwahrscheinlich, dass die Abmahnung erst durch die Sendung inspiriert wurde, trotzdem wird hier ein rechtliches Problem deutlich.