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Barrierefreie Online-Shops sind nutzerfreundlich

Neues Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Tipps für Händler: So wird der Webshop barrierefrei

DBSV.org
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Bis Juni 2025 müssen Webshops und Mobile Shops barrierefrei sein, schreibt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vor. Auf diese Kriterien müssen Shopbetreiber dabei besonders achten.

Vor einigen Wochen hat der Bundestag das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, verabschiedet. Es schreibt vor, dass Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen sowie ältere Menschen digitale Services von privaten Unternehmen uneingeschränkt nutzen können müssen. Das gilt beispielsweise für Selbstbedienungsterminals wie Geld- oder Ticketautomaten, aber auch für E-Book-Reader und das Online-Banking.

Und es greift auch für Web- und Mobile Shops, die spätestens bis Juni 2025 barrierefrei sein müssen. Einzige Ausnahme: Kleinstunternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sollen lediglich zu Barrierefreiheit angehalten werden. Dazu verpflichtet sind sie nicht. Mit dem Gesetz setzt Deutschland entsprechende EU-Vorgaben aus dem "European Accessibility Act" von 2019 in deutsches Recht um.

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