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Leistungsschutzrecht Google zeigt bei einigen Verlagen nur Titel

Shutterstock.com/qvist
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Nicht seit gestern, sondern erst ab 23. Oktober zeigt Google von Nachrichten jener Verlage, die die VG Media vertritt, nur noch die Überschrift an. Die Verwertungsgesellschaft klagt gegen den Konzern.

Im Streit um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage in Deutschland gibt es eine neue Wendung: Ab 23. Oktober 2014 wird Google die Inhalte einiger Medien nur noch mit Überschrift und Link, nicht jedoch mit Textausschnitten und Vorschaubildern in seinen Suchtreffern darstellen. Betroffen sind jene Verlage, die von der Verwertungsgesellschaft VG Media vertreten werden. Dazu zählen Medien des Axel Springer Verlags, von Burda und von Funke. Ursprünglich hatte Google die Umstellung schon für den 9. Oktober angekündigt, diese auf Wunsch der VG Media jedoch dann um zwei Wochen verschoben.

Der Hintergrund: Die VG Media geht derzeit gerichtlich gegen den Internetkonzern vor. Sie fordert, dass Google für die Darstellung der Texte und Bilder zahlen soll. Der Rechtsstreit hält einige dieser Verlage allerdings nicht davon ab, in der Vermarktung weiter mit dem Internetkonzern zu kooperieren. So arbeiten Axel Springer und Google im Bereich RTB eng zusammen.

"Wir bedauern dieses juristische Vorgehen sehr, denn jeder Verlag konnte schon immer selbst entscheiden, ob und wie seine Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden", erklärt Philipp Justus, Managing Director von Google Deutschland. "Vor dem Hintergrund dieser Klage werden wir Snippets und Thumbnails einiger bekannter Webseiten wie bild.de, bunte.de oder hoerzu.de nicht mehr anzeigen, also jener Verlage, die in der VG Media organisiert sind."

Von einer "Erpressung" spricht hingegen die VG Media. "Google diskriminiert damit diejenigen Verleger, die ihr Presseleistungsschutzrecht über die VG Media zivilrechtlich durchzusetzen versuchen."

Der eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft stärkt hingegen Google den Rücken: "Die Nachteile eines Leistungsschutzrechts überwiegen klar." Die Entscheidung einiger großer Suchmaschinenanbieter, in den Suchergebnissen Snippets der betroffenen Verlage nicht mehr anzuzeigen oder die Verlage künftig auszulisten, sei angesichts der aktuell herrschenden Rechtsunsicherheit ein nachvollziehbarer und konsequenter Schritt.

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