
SEO als Werkvertrag Die Leistung zählt
Das Landgericht Amberg hat entschieden, dass SEO-Verträge Werkverträge sind. Das bedeutet: Der Optimierer schuldet seinem Auftraggeber einen konkreten und messbaren Erfolg.
Ist ein Vertrag zur Suchmaschinenoptimierung ein Werk- oder ein Dienstvertrag? Das Landgericht Amberg hat jetzt geurteilt, dass es sich um einen Werkvertrag im Sinne des Paragraphen 631 BGB handelt (14 O 117/12). Das berichtet der Rechtsanwalt Christoph Becker. Für alle SEOs bedeutet das: Sie müssen einen konkreten und messbaren Erfolg vorweisen. Bei einem Dienstvertrag reicht der Beleg der Tätigkeit aus. Zudem steht dem Kunden bei einem Werkvertrag ein Gewährleistungsrecht zur Seite. Damit kann er Nachbesserung, Minderung, Schadensersatz und sogar den Rücktritt vom Vertrag verlangen, falls das gesetzte Ziel nicht erreicht wird, so Becker. Auch bei erbrachter Leistung kann der Auftraggeber jederzeit den Werkvertrag kündigen und muss nur den Teilbetrag für bisher geleistete Dienste plus fünf Prozent bezahlen.
Der Rechtsanwalt rät deshalb jedem SEO-Anbieter, zwei grundlegende Änderungen in seinen zukünftigen Verträgen aufzunehmen:
1. Die Beschränkung des Kündigungsrechts auf die Kündigung aus wichtigem Grund. Die Klausel sollte dabei direkt im Vertrag stehen und nicht in den AGB.
2. Die genaue Bezeichnung der zu erbringenden Werkleistung, mit Augenmerk darauf, dass zum Beispiel das Einstellen der Links und nicht eine verbesserte Platzierung innerhalb des Rankings der Erfolg des Werkvertrages sein soll.
Allerdings, gibt Becker zu bedenken, sollten sich SEO-Anbieter nicht darauf verlassen, dass diese Vereinbarung vor Gericht Bestand hat. Denn jedem Vertragspartner ist klar, dass der Kunde nicht das geringste Interesse an der Arbeit des SEO-Optimierers, sondern ausschließlich am Erfolg hat.
Unterdessen schafft der Internetkonzern Google immer neue Möglichkeiten für die Suchmaschinenoptimierung: Unternehmen, die sich bei Google+ präsentieren, könnten davon bald auf eine neue Weise profitieren: Die Suchmaschine zeigt die Logos und Bilder von Firmenseiten aus seinem sozialen Netzwerk neben jenen Treffern in den organischen Ergebnissen an, die auf Angebote des jeweiligen Unternehmens verweisen.
Auch Produktvideos können für Online-Händler ein wichtiges Mittel für die bessere Auffindbarkeit in Suchmaschinen sein. Allerdings gibt es dabei einige Techniken zu beachten. Der Video-E-Commerce-Dienstleister Treepodia hat zehn Tipps zusammengestellt, wie sich SEO-Effekte mithilfe von Videos am besten erzielen lassen.