
Google macht Datenschützern Zugeständnisse bei Street View Widerspruchsfrist verlängert
Google hat die Frist für Vorab-Widersprüche gegen Street View aus den 20 größten Städten im Internet von vier auf acht Wochen verlängert - sie endet nun am 15. Oktober 2010. Und das ist noch nicht alles.
"Uns war bewusst, dass Street View in Deutschland zu Diskussionen führen könnte", schreibt Philipp Schindler, Vice President Nord- und Zentraleuropa in einem Blogbeitrag. Deshalb habe sich der Internetkonzern bereits im vergangenen Jahr zu Datenschutzmaßnahmen verpflichtet, die weit über die in anderen Ländern hinausgingen. "Darüber hinaus haben wir uns in dieser Woche mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten über weitere Maßnahmen verständigt."
Google hat dem - in Vertretung für alle Datenschutzbehörden Deutschlands mit Street View befassten - Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit heute zugestanden
- dass die Daten, die Google im Zusammenhang mit den Anträgen auf Unkenntlichmachung von Gebäuden beziehungsweise Grundstücken im geplanten Dienst Street View übermittelt werden, sicher verwahrt werden
- dass die Daten ausschließlich zu dem Zweck verwendet werden, den jeweiligen Antrag zu bearbeiten
- dass nach abschließender Bearbeitung der Anträge eine Verwendung der Daten nur zu dem Zweck der Dokumentation der ordnungsgemäßen Bearbeitung erfolgt
- dass die Daten - wie mit deutschen Datenschutzbehörden im Vorfeld abgestimmt - im Rahmen der gesetzlichen Verjährung etwaiger Ansprüche gelöscht werden
- dass sich der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Anträge selbst vor Ort überzeugen kann
Am Dienstag hatte Google hat die angekündigte Webseite, auf der Häuser und Grundstücke von der Anzeige in Street View ausgeschlossen werden können, ins Netz gestellt.Bürger, die nicht wollen, dass die von ihnen bewohnte Immobilie im Web für jedermann zu sehen ist, haben vier Wochen Zeit, vorab ihr Veto einzulegen. Das Tool richtet sich an User, die sich noch nicht brieflich mit Google wegen der Unkenntlichmachung ihrer Häuser inVerbindung gesetzt haben. Auch danach kann Einspruch gegen die Veröffentlichung eingelegt werden.
Die Bundesregierung plant noch für den Herbst einen Maßnahmenplan zur Regelung von Internet-Geodiensten wie Google Street View. Die Forderung der Länder nach schärferen Regeln lehnte die Regierung allerdings ab, weil sie darin eine "Lex Google" sieht. Sie strebt eine breitere Regelung an, um Rechtssicherheit zu haben. Dabei geht es um die Frage, persönliche Daten bei Aufnahmen im Internet besser zu schützen zu können. Morgen ist ein Spitzengespräch der Regierung mit Experten geplant.