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Google muss Link nicht löschen

Geschichtsprofessor gegen Google Streitpunkt Link zum "Linksextremist"

Ein Geschichtsprofessor wurde in einem Blogeintrag als "Linksextremist" und Stasi-Mitglied bezeichnet und sieht sich dadurch verunglimpft. Nun will er Google zwingen, den Blog nicht mehr zu verlinken - mit wenig Aussicht auf Erfolg. Denn Google ist nicht Urheber des Blogeintrags.

Der Suchmaschinenkonzern muss einen Link auf einen Blogeintrag mit einer umstrittenen Aussage über den Düsseldorfer Geschichtsprofessor Wolfgang Dreßen voraussichtlich nicht löschen. Darin wird Dreßen als "Linksextremist" und "Teil des bundesdeutschen Stasi-Netzwerks" bezeichnet. In einem Rechtshinweis der Richter am Landgericht Mönchengladbach hieß es dazu, nicht Google sei für die Behauptungen der richtige Ansprechpartner, sondern der Autor oder Seitenbetreiber des verlinkten Blogs, berichtet . Das Urteil wird am 5. September erwartet.

Dreßen habe gerichtlich durchsetzen wollen, dass die Seite nicht mehr angezeigt wird, da die Behauptungen aus seiner Sicht falsch, verunglimpfend und beleidigend seien. Der Betreiber des Blogs habe auf Beschwerden nicht reagiert. Das Gericht schließt sich mit seiner Einschätzung der Argumentation des Internetkonzerns an. In der Auseinandersetzung stehe das Persönlichkeitsrecht gegen den wirtschaftlichen Kern von Googles Geschäftsmodell, nämlich Treffer zu Suchanfragen wertfrei anzuzeigen, so die vorsitzende Richterin Ulrike Flecken.

In einem anderen Fall wurde Google zum Löschen gezwungen: Die ehemalige Bundespräsidentengattin Bettina Wulff klagte gegen den Konzern, weil die Autocomplete-Funktion der Suchmaschine sie in die Nähe des Rotlicht-Milieus rückte. Der Bundesgerichtshof entschied: Google muss ehrverletzende Suchwort-Vorschläge löschen. Anlass zu dem Urteil war jedoch nicht die Causa Wulff, sondern ein anderer Fall.

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