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Google News wird Opt-in

Verlage müssen Indizierung durch Google News zustimmen Extrawurst für Deutschland

Änderungen bei Google News in Deutschland: Der Nachrichtendienst wird in Kürze auf einen Opt-in-Service umgestellt. Nur Texte von Verlagen, die einer Erfassung durch Google News ausdrücklich zustimmen, werden ab August 2013 noch angezeigt.

Google reagiert auf die Änderungen im deutschen Leistungsschutzrecht und macht seinen Nachrichtenaggregator in Deutschland zu einem Opt-in-Dienst. Das bedeutet, dass Nachrichten eines Verlags nur dann bei Google News erscheinen werden, wenn der Verlag dem ausdrücklich zugestimmt hat. Mit dem neuen Bestätigungssystem will das Unternehmen sicher stellen, keine Urheberrechte zu verletzen: "Diese neue Bestätigungserklärung ist eine Ergänzung der vorhandenen technischen Möglichkeiten für Verlage, selbst zu bestimmen, ob ihre Inhalte in unseren Diensten angezeigt werden sollen - oder nicht", so Gerrit Rabenstein, Strategic Partner Development Manager bei Google Deutschland in einem Beitrag im Google Produkt-Blog.

Der zusätzliche Bestätigungsschritt wird bereits am 1. August 2013 eingeführt. Publisher müssen dementsprechend auf der Tools-Seite von Google News eine Einverständniserklärung abgeben, dass ihre Beiträge von Google News indiziert werden dürfen. Texte von Verlagen, die dies versäumen, werden automatisch ab August nicht mehr erfasst.

Google News hat nach Firmenangaben allein in Deutschland sechs Milliarden Seitenbesuche pro Monat und ist damit eine der meistbesuchten Webseiten. Der News-Dienst von Google läuft in 60 weiteren Ländern - dort müssen jedoch wie bisher in Deutschland Verlage reagieren, deren Inhalte nicht angezeigt werden sollen.

Das kontrovers diskutierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde im März 2013 vom Bundestag verabschiedet. Ursprünglich sollten die Suchmaschinen durch das Gesetz verpflichtet werden, auch für die Nutzung kleinster Textausschnitte in ihren Ergebnislisten von Verlagen Lizenzen zu erwerben. In der beschlossenen Version des Gesetzes bleiben "einzelne Wörter oder Textausschnitte" auch künftig lizenzfrei nutzbar. Auch der Bundesrat hat den Gesetzentwurf trotz deutlicher Kritik aus den Reihen der Internetwirtschaft verabschiedet.

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