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Kartellamt prüft Beschwerden gegen Google

Kartellamt prüft Beschwerden gegen Google Eigene Angebote bevorzugt?

Dem Bundeskartellamt liegt eine zweistellige Zahl an Beschwerden gegen die Google-Suche vor. Der Vorwurf: Der Internetkonzern platziere eigene Dienste ganz oben. Zudem haben mehrere Firmen Strafanzeige gegen Google wegen Betrugsverdachts gestellt. Der Internetkonzern weist die Vorwürfe zurück.

Die Wirtschaftswoche berichtet, das Kartellamt prüfe derzeit, ob es selbst oder die EU-Kommission zuständig sei. Den Beschwerdeführern zufolge tauchten Googles eigene Angebote wie Google Maps, das Firmenverzeichnis Google Places oder die Preisvergleichsseite Google Shopping bei Suchanfragen fast immer an oberster Stelle auf. Ebenfalls oben seien Kunden von Googles Werbeplattform AdSense zu finden. Erst an weniger attraktiver Stelle würden nicht mit Google verbundene Angebote aufgeführt.

Unter den Beschwerden sind Eingaben des Verbraucherportals ciao.de, des Stadtplandienstes Euro-Cities und des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger, sagte eine Sprecherin der Behörde. Euro-Cities,Betreiber von Stadtplandienst.de, hat zwei Beschwerden beim Kartellamt eingereicht, weil Google die eigene Marktmacht ausnutze. Schließlich entscheidet die Platzierung in den Suchtreffern in vielen Fällen über den Erfolg eines Unternehmens. In dem Bericht erklärt Michael Weber,Chef des Kartografiedienstes Hot-maps, die monatlichen Besucherzahlen seines Angebotes seien von 750.000 auf 250.000 abgestürzt, seit Google-Chef Eric Schmidt die eigenen Onlineangebote an der Spitze der Suchergebnisse einsortieren lasse. In den nächsten Tagen will auch Weber Kartellbeschwerde einreichen.

"Dass wir unser eigenes Kartenmaterial benutzen, hat sowohl technische als auch urheberrechtliche Gründe", sagte Julia Holtz, Googles Leiterin für Wettbewerbsrecht in Europa, im internetworld.de-Interview. "Das ist keine Bevorzugung unserer eigenen Dienste, sondern ein Suchergebnis in grafischer Darstellung."

Zum anderen haben Euro-Cities und der Düsseldorfer Betreiber der Webseiten Zumabheben.de und Last-minute.de im Zusammenhang mit der Suche Strafanzeige gegen den US-Konzern gestellt. Eine Zivilklage von Euro-Cities und Hot-maps soll der Wirtschaftswoche zufolge in diesen Tagen folgen. Die Unternehmen hatten wegen schlechter Suchplatzierung Werbung bei Google geschaltet, um an prominenterer Stelle zu erscheinen. Google habe daraufhin schrittweise die Werbepreise um das bis zu 26-Fache erhöht, ohne dass dies nachvollziehbar gewesen sei. In der Strafanzeige unterstellen die Unternehmen nun etwa gewerbsmäßigen Betrug, versuchten gewerbsmäßigen Betrug und Computerbetrug.

"Der Preis für den einzelnen Werbenden errechnet sich aus Qualitätsfaktor und Maximalgebot", kommentiert Holtz den Vorwurf. "Geht die Klickrate nach unten, zum Beispiel weil andere Anzeigen die User mehr ansprechen, verschlechtert sich der Qualitätsfaktor. In diesem Fall muss der Kunde mehr für einen Begriff bieten, um seine Werbung an gleicher Position zu halten." Google greife in diesen Prozess nicht ein.

Im Januar hatte das Bundeskartellamt schon einmal geplant, ein Verfahren gegen Google einzuleiten, da das Internetunternehmen als Reaktion auf eine Beschwerde von Microsoft die Verhandlungen über die Verlängerung eines Werbevertrags abgebrochen hatte. In der im Februar von eBay eingeführten PayPal-Pflicht für Verkäufer mit weniger als 50 Bewertungspunkten sah das Kartellamt keinen Wettbewerbsverstoß.

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