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Google Analytics datenschutzkonform einsetzen (Foto: istock.com/Nikada)

Google Analytics datenschutzkonform einsetzen Datenschützer einigen sich mit Google

Nach fast zweijähriger Verhandlungszeit haben sich Google und der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar darauf verständigt, wie Webseitenbetreiber Googles Webanalyse-Tool Analytics einsetzen können. Nötig wird neben technischen Anpassungen auch ein Vertrag mit Google.

In den vergangenen Monaten hat Google sein Produkt deutlich nachgebessert, um den Datenschutzanforderungen gerecht zu werden. So wurden sowohl eine Anonymisierungsfunktion für die erhobenen IP-Adressen als auch Browser-Add-ons entwickelt, die den Nutzern ein permanentes Opt-Out von der Erfassung durch Google Analytics ermöglichen. Die Anonymisierungsfunktion sorgt dafür, dass das letzte Oktett der IP-Adresse vor jeglicher Speicherung gelöscht wird.

Bisher stellte Google Browser-Add-ons für Internet Explorer, Firefox und Chrome zur Verfügung. Jetzt bietet der Webgigant auch entsprechende Add-ons für Safari und Opera zur Verfügung. Damit kommt der Internetkonzern einer wesentlichen Forderung der Datenschützer nach und stellt das Opt-Out-Tool für alle gängigen Browser bereit. Ausgenommen sind bisher noch Browser für Smartphones. Eine Adaption für die mobilen Internetbrowser, so erklärt Caspar, sei in Zukunft allerdings auch notwendig.

Google Analytics datenschutzkonform einsetzen

Um Google Analytics ab sofort ohne Beanstandung einsetzen zu können, müssen Webseitenbetreiber im Grunde nur wenige Aspekte beachten:

Zunächst muss ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google geschlossen werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Google nach den Weisungen des jeweiligen Webseitenbetreibers handelt. Im Zuge dessen wird genau erklärt, welche Pflichten auf Seiten des Webseitenbetreibers und welche auf Seiten Googles bestehen.

Sodann muss der Webseitenbetreiber auf seiner Webseite in den Datenschutzerklärungen seine Besucher über die Verwendung von Google Analytics aufklären. Darüber hinaus muss er ebenfalls auf die Widerspruchsmöglichkeiten gegen die Erfassung durch Analytics hinweisen. Dabei sollte ein Link auf die Browser-Add-Ons gesetzt werden.

Am Tracking-Code müssen Analytics-Nutzer ebenfalls eine Anpassung vornehmen. So muss die Funktion AnonymizeIP im Code ergänzt werden. Wie das funktioniert erklärt Google auf seiner Info-Seite zum Tracking-Code.

Nutzer, die bereits Google Analytics einsetzen, müssen jedoch sämtliche Altdaten löschen, um datenschutzkonform zu agieren. Dies ist derzeit jedoch nicht über das Analysewerkzeug machbar. Deshalb müsse das alte Google-Analytics-Profil gelöscht und ein neues angelegt werden. In der Folge müssen der Trackingcode, beziehungsweise die Web-Property-ID geändert werden.

Mit diesen Maßnahmen ist Stand heute eine datenschutzrechtlich einwandfreie Nutzung von Google Analytics möglich. Allerdings weist Johannes Caspar darauf hin, dass sich die Anforderungen im Zusammenhang mit der sogenannten Cookie-Richtlinie der EU noch einmal ändern könnten. Weiterer Änderungsbedarf könnte zudem durch die Einführung von IPv6 entstehen.

"Die intensive Zusammenarbeit zwischen den Datenschutz-Aufsichtsbehörden einerseits und Google andererseits haben die erzielten Verbesserungen ermöglicht", erklärt der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar. Google habe zudem angekündigt, dass diese technischen Änderungen europaweit umgesetzt werden sollen. "Ich möchte jedoch auch daran erinnern, dass die Arbeit nicht abgeschlossen ist. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass nicht Google, sondern die Webseitenbetreiber, die das Produkt einsetzen, für den datenschutzgerechten Einsatz verantwortlich sind."

Alle Handlungsempfehlungen hat der Datenschützer auch noch einmal in einem PDF zusammengetragen.

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