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Reconsideration Requests Nach Google-Abstrafung richtig reagieren

Fotolia.com/mindscanner
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Immer wieder kommt es vor, dass Google Website-Betreiber abstraft. Wer Post von dem Suchgiganten erhält, sollte sie ernst nehmen. Und Gegenmaßnahmen einleiten. Sechs Tipps, wie diese aussehen sollten.

Google hat den Deutschen Online-Markt verschärft auf dem Radar. Nachdem ein deutsches Linknetzwerk sowie ein Agentur-Netzwerk am vergangenen Wochenende abgestraft wurden, dürften sich wieder einige Website-Betreiber auf Post von Google via Google Webmaster Tools in Form einer "manuellen Maßnahme" gefasst machen. Eine solche Benachrichtigung sollte auf jeden Fall ernst genommen und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

Philip Rusnak und Thien Dang, beide Account Director SEO bei der Performance-Agentur Blue SummitMedia, geben sechs Ratschläge, wie Firmen einen erfolgreichen Reconsideration Request stellen - und dadurch die manuelle Maßnahme aufheben lassen können.

1. Prüfen Sie den Impact auf Traffic und Rankings

Zu allererst gilt es zu prüfen, wie sich der organische Traffic und die Rankings in den folgenden Tagen nach Eingang der Benachrichtigung in den Google Webmaster Tools entwickeln. Die wichtigsten Keywords sollten in ein separates Monitoring eingestellt und tagesaktuell beobachtet werden. In einigen Fällen können Keywords abgestraft worden sein, die nicht auf Top-Positionen geranked waren und somit keine maßgeblichen Traffic-Bringer sind. Dadurch muss der organische Traffic nicht zwangsläufig überproportional rückläufig sein.

2. Tragen Sie die Linkbuilding-Historie zusammen

Wurden aktiv Backlinks aufgebaut und falls ja, mit welchen Maßnahmen und durch wen? Sofern Inhouse oder über externe Partner aktive Linkbuilding-Maßnahmen durchgeführt wurden, können im Idealfall sämtliche aktiv aufgebauten Backlinks lückenlos dokumentiert werden. Denken Sie dabei nicht nur an aktuell bestehende Partnerschaften, sondern an sämtliche Dienstleister, mit denen Sie in der Vergangenheit zusammengearbeitet haben.

Insbesondere "ältere" Backlinks, also Links, die vor fünf oder sechs Jahren aufgebaut wurden, können sogenannte "Money-Keyword Anchortexte" (= hart umkämpfte Keywords als Linktext) enthalten, was durch diverse Penguin-Updates besonders negativ von Google bewertet wird. Doch auch ohne aktiv betriebene Linkbuilding-Maßnahmen können historisch bedingt schädliche Backlinks, etwa über Artikelverzeichnisse oder Social-Bookmark-Dienste, entstanden sein, die zu einer Abstrafung führen können. Diese Links sollten in der nachfolgenden Analyse und Bewertung priorisiert angegangen werden.

3. Führen Sie eine detaillierte Linkprofilanalyse und Bewertung durch

Diese Maßnahme ist am aufwändigsten, jedoch auch am wichtigsten für die erfolgreiche Durchführung eines Reconsideration Requests. Hierfür empfiehlt es sich, neben der zusammengetragenen Linkliste (siehe Punkt zwei) das gesamte Backlinkprofil der Website detailliert zu bewerten. Hierfür können spezielle SEO-Tools wie Sistrix, Searchmetrics oder LinkResearchTools hilfreich sein.

Um eine möglichst vollständige Liste aller von Google gefundenen Backlinks zu erstellen, empfiehlt sich der Export der eingehenden Links über die Google Webmaster Tools. Letztlich sind es genau diese Links, die von Google bewertet werden. Nun gilt es, sämtliche "Bad Links" zu identifizieren. Dazu gehören nicht nur Links von Low-Quality Sites beziehungsweise Seiten mit minderwertigen oder irrelevanten Inhalten (zum Beispiel Social Bookmark Services, Artikelverzeichnisse, Webkataloge, die primär für SEO aufgebaut und genutzt wurden). Insbesondere Verlinkungen, die einen Paid-Link Charakter aufweisen, zählen auch dazu.

Indikatoren für Letztere können, wie bereits beschrieben, auffällige Linktexte ("Money Keywords") sein. Auch wenn kein aktives Linkbuilding durchgeführt wurde, können solche Verlinkungen auf natürlichem Wege entstanden sein. Zusätzlich fließt durch den immer sensibler werdenden Google Algorithmus die Qualität des Beitrages, aus welchem die Verlinkung generiert wird, ebenfalls mit in die Bewertung ein.

Tipp: Versetzen Sie sich bei der Linkbewertung in die Lage eines Google Quality Raters und stellen Sie sich folgende Fragen: Passt der Inhalt des Beitrags und der linkgebenden Seite zum Inhalt des Linkziels? Warum sollte der Redakteur mit diesem Linktext auf genau diese Zielseite verlinken? Bieten Linkquelle und Linkziel dem User einen echten Mehrwert?

4. Betreiben Sie aktiven Linkabbau bei den identifizierten Bad-Links

Nun gilt es, die aussondierten Backlinks zu beseitigen. Im Rahmen eines Reconsideration Requests sollte Google auf jeden Fall signalisiert werden, dass sich der Webmaster aktiv um den Abbau der Links bemüht hat und - sofern Kontaktdaten auffindbar sind - den Website-Betreiber der linkgebenden Seite kontaktiert hat.

Recherchieren Sie die Kontaktdaten der Webmaster und fragen Sie freundlich nach einer Entfernung der Verlinkung. Backlinks, die nicht aktiv abgebaut werden können, werden in der sogenannten Disavow Liste über die Google Webmaster Tools hochgeladen und für ungültig erklärt und werden somit zukünftig von Google nicht mehr in die Bewertung mit einbezogen.

5. Reichen Sie den Reconsideration Request inklusive Dokumentation ein

Der Reconsideration Request sollte nun nach Durchführung der bisherigen Maßnahmen gut vorbereitet sein. Erklären Sie anschließend bei der Absendung Ihres Reconsideration Requests über die Google Webmaster Tools, welche Maßnahmen Sie durchgeführt haben und dass Sie zukünftig ausschließlich Google-konform arbeiten werden.

Hilfreich kann auch ein Einblick in die Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen in Form eines Google Docs sein, auf das Sie bei der Einreichung des Requests verweisen. Grundsätzlich gilt: Je mehr Informationen Sie Google zur Verfügung stellen, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Request bereits beim ersten Versuch von Google angenommen wird.

6. Beobachten Sie auch danach Rankings und organischen Traffic

Die Bearbeitung eines Reconsideration Requests seitens Google nimmt in der Regel zwei bis drei Wochen in Anspruch. Dieser Prozess kann in manchen Fällen auch länger dauern. Nach Bearbeitung des Requests erscheint in den Google Webmaster Tools eine Benachrichtigung mit entsprechendem Feedback, das idealerweise lautet: "Manual Spam Action revoked." Damit ist die manuelle Maßnahme aufgehoben. Die Auswirkung auf Rankings und Traffic kann jedoch verzögert erfolgen. Meist sind aber nach fünf bis zehn Tagen auch hier direkte Ergebnisse sichtbar.

Nicht nur mit Strafaktionen macht Google auf sich aufmerksam. SEOs hören auch dann gut zu, wenn Matt Cutts über andere Dinge spricht. Zuletzt kündigte der Chef der Spam-Bekämpfung bei Google an, kleinen Unternehmen mit ein paar Panda-Updates helfen zu wollen.

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