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2. Erlaubnistatbestände
Um personenbezogene Daten speichern und verarbeiten zu dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Einwilligung des Betroffenen / Berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung, etwa für Werbezwecke. (Achtung: Schutzwürdige Interessen des Betroffenen - insbesondere von Kindern - dürfen dem nicht entgegenstehen) / Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrags, für vorvertragliche Maßnahmen auf eine Anfrage hin oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung