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Plattformen 25.10.2021
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Vergleichsportal Versicherungsvergleich: Verivox unterliegt vor Gericht

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Das Online-Vergleichsportal Verivox muss künftig bei Übersichten von Privathaftpflichtversicherungen darauf hinweisen, dass es nicht den gesamten Markt abdeckt. Das hat das OLG Karlsruhe entschieden. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht.

Seit  geraumer Zeit hat das Vergleichsportal Verivox Ärger mit dem Verbraucherschutz. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte das Portal verklagt, weil es bei der Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen Mängel sah.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer biete der Versicherungsvergleich des Portals dem Nutzer keinen vollen Überblick über den Markt, weil wichtige Anbieter fehlten. Stattdessen fänden sich bei Verivox nur Versicherungen, mit denen das Portal eine Provisionsvereinbarung für die Vermittlung getroffen habe. Der Verband sah darin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und verklagte das Unternehmen.

Viele wichtige Player fehlen

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied nun, dass Verivox künftig auf seiner Seite eindeutig darauf hinweisen müsse, dass sein Versicherungsvergleich keinen kompletten Überblick über den Markt bietet und nur eine eingeschränkte Auswahl anzeigt. Nach Aussage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) bildet Verivox lediglich 48 Prozent des Marktes ab. Es fehlten  viele große Versicherer im Angebot der Plattform, etwa die Allianz, HUK-COBURG, Continentale, WWK und die Württembergische.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob es Bestand hat, ist noch nicht sicher, denn das OLG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache eine Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausdrücklich zugelassen. Angesichts der möglichen Auswirkungen auf das Geschäftsmodell von Verivox erscheint es als nicht unwahrscheinlich, dass sich das Unternehmen dazu entschließen könnte - Ausgang ungewiss.