
Selektiver Online-Vertrieb Kartellamt stoppt Asics Marktplatzverbot
Das Bundeskartellamt hat dem Online-Marktplatzverbot von Asics endgültig den Riegel vorgeschoben
Das Bundeskartellamt hat dem Online-Marktplatzverbot von Asics endgültig den Riegel vorgeschoben
Ein guter Tag für kleine und mittelständische Online-Händler: Das Bundeskartellamt hat Asics das Vertriebsverbot über Online-Marktplätze untersagt. Die Entscheidung wird Signalwirkung haben.
Das Bundeskartellamt in Bonn hat nach einem fast dreijährigen Ermittlungsverfahren in Sachen Online-Vertriebsbeschränkungen beim Sportschuhhersteller Asics eine wichtige Entscheidung getroffen:
Markplatzverbote und Beschränkungen des Internetvertriebs sind aus Sicht der Kartellwächter rechtswidrig. Insbesondere kleinere und mittlere Händler sind nach Auskunft der Behörde benachteiligt. "Beim sich dynamisch entwickelnden Internet-Handel müssen wir darauf achten, den Interessen der Hersteller gerecht zu werden und gleichzeitig Märkte und Chancen zugunsten von Händlern und Verbrauchern offenzuhalten", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.
Asics Verbot diente den Kartellwächtern zufolge vor allem dazu, den Preiswettbewerb zu kontrollieren. Doch kleine und mittelständische Online-Händler könnten den mit dem Verbot verbundenen Verlust an Reichweite nicht kompensieren. Asics Deutschland habe die beanstandeten Vertriebsklauseln inzwischen geändert, heißt es.
Oliver Prothmann, Präsident des Bundesverbands Online-Handel (BVOH), begrüßt die Entscheidung: "Das führt zu mehr Rechtssicherheit für den Online-Handel. Viele deutsche Gerichte werden diese Entscheidung als Grundlage ihrer Rechtsfindung nutzen", so Prothmann.
Spiel auf Zeit
Bereits im letzten Jahr hätten verschiedene Gerichte in Verfahren gegen Markenhersteller Marktplatzverbote für unzulässig erklärt. Auch hatte das Kartellamt ebenfalls im letzten Jahr eine Abmahnung gegen Asics ausgesprochen und Adidas musste auf Rücksprache mit dem Kartellamt jegliche Online-Beschränkungen einstellen.
Dennoch spielten viele Hersteller auf Zeit und wendeten Vertriebsbeschränkungen und Marktplatzverbote weiter an. Die heutige Entscheidung aus Bonn beseitigt nun letzte Unsicherheiten. "Das gilt natürlich genauso für Klauseln, die zwar nicht so eindeutig formuliert sind, aber das gleiche Ziel verfolgen", betont der BVOH-Präsident. Im Januar etwa hatte Asics versucht, die Beschränkungen in neuen Bestimmungen bei seinen Händlern durchzusetzen. Daraufhin hatte das Kartellamt die Verhandlungen mit Asics abgebrochen.
Auch die Europäische Kommission überprüft Online-Beschränkungen. In einer Sektoruntersuchung E-Commerce mit einem ausführlichen Fragebogen, der in Deutschland an über 500 Händler geschickt wurde, fragt die EU nach Beispielen aus der Praxis. "Ich kann nur jedem Händler empfehlen, an dieser Befragung teilzunehmen", so Prothmann. Eine solche Beteiligung ist auch möglich, wenn man nicht von der Kommission angeschrieben wurde, da auch eine Initiativ-Beantwortung möglich ist.
Überdies empfiehlt der BVOH jedem Händler, sich nach der heutigen Entscheidung aktiv gegen jedwede Form von Vertriebsbeschränkungen wie Marktplatzverbote zur Wehr zu setzen. Die Chancen stünden ausgezeichnet, dass die Gerichte dem Kartellamt folgen und zugunsten der Online-Händler entscheiden.