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Amazon 15.06.2015
Amazon 15.06.2015

Produktverkauf Markenprodukte: Amazon erlässt Beschränkungen

Markenprodukte können nicht mehr von jedem auf Amazon verkauft werden. Schuld daran sind Vertriebsbeschränkungen, die der Marktplatz gemeinsam mit Markenherstellern vereinbart hat

shutterstock.com/Ken Wolter

Markenprodukte können nicht mehr von jedem auf Amazon verkauft werden. Schuld daran sind Vertriebsbeschränkungen, die der Marktplatz gemeinsam mit Markenherstellern vereinbart hat

shutterstock.com/Ken Wolter

Markenprodukte können nicht mehr ohne weiteres auf Amazon verkauft werden. Heimlich hat der Marktplatz Beschränkungen mit Markenherstellern vereinbart. Viele Online-Händler beklagen Umsatzeinbußen.

Von Giuseppe Paletta

Markenprodukte und deren Verkauf unterliegen seit neuestem Vertriebsbeschränkungen bei Amazon. Der Marktplatz hat mit Markenherstellern im Hintergrund Vertriebsbeschränkungen vereinbart, wie Online-Händler unter Berufung auf E-Mails von Amazon berichten.

Diese Beschränkungen führen dazu, dass Marketplace-Händler nur noch mit entsprechenden Markenprodukten handeln dürfen, wenn der Hersteller ihnen dafür die Erlaubnis gibt. Selbst Amazon-Händler, die seit Jahren mit den Markenprodukten auf dem Marktplatz gehandelt haben, erhielten in der Angelegenheit kein Mitspracherecht.

Die Händler wurden in einer E-Mail von Amazon kurzfristig darüber informiert, dass sie Markenprodukte nicht mehr verkaufen dürfen, solange sie keine Erlaubnis von den Markenherstellern haben. "Wir bemühen uns stets darum, Kunden ein bestmögliches Einkaufserlebnis zu bieten. Deshalb führen wir Beschränkungen für das Einstellen von Angeboten für ­Produkte der Marken Asics und Onitsuka ein", heißt es zum Beispiel in einer ­E-Mail von Amazon, die der Redaktion von Onlinehändler-News vorliegt.

Und weiter: "Insbesondere genehmigen wir nur noch autorisierten Händlern, Angebote für Markenprodukte einzustellen. Wenn Sie über eine Bestätigung des Herstellers verfügen, dass Sie ein autorisierter Händler sind, wenden Sie sich bitten an den Verkäuferservice. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie mit Wirkung zum 1. März 2015 Produkte der Marken Asics oder Onitsuka nicht mehr bei Amazon anbieten, und ­Ihre Angebote für diese Produkte werden ­entfernt."

Mit diesem Vorgehen setzt der Konzern nun vor allem Händler, die seit Jahren Asics-Produkte über den Marktplatz ­verkauft haben, stark unter Druck - mit zum Teil einschneidenden Folgen. "Wir haben durch diese Regelung erhebliche Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen", schrieb zum Beispiel ein Online-Händler, der aus Angst vor Amazon anonym bleiben möchte.

Ein weiterer Online-Händler, der ebenfalls namentlich nicht genannt werden möchte und bereits in ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen Asics involviert war, machte weitere Details öffentlich: "Asics hat zu der heimlichen Abmachung mit Amazon gleichzeitig auch seine Händler-AGB geändert. Bei den neuen Händler-AGB hat Asics angekündigt, dass Händler, die online verkaufen, auch nur noch Markenprodukte für den Online-Verkauf bekommen. Wer diese AGB nicht unterschreibt, bekommt gar nichts mehr." 

Habe nun ein stationärer Händler Überschüsse veralteter Ware, könne er diese online nicht mehr verkaufen. Der anonyme Händler schreibt weiter: "Amazon fordert eine schriftliche Bestätigung von Asics, dass der betreffende Händler lizenzierter Asics-Händler ist. ­Sobald ein Händler dieses Schreiben bei Asics anfordert, wird er automatisch als reiner Online-Händler bei Asics gelistet und sein Zugriff auf aktuelle saisonale Ware eingeschränkt."

Die Vertriebsbeschränkungen gehen ­also sehr weit und sind nach Meinung mancher Händler wettbewerbswidrig. Yvonne Gasch, Volljuristin beim Händlerbund, schätzt, dass sich das Bundeskartellamt einschalten dürfte: "Grundsätzlich sind spürbare Wettbewerbsbeschränkungen untersagt, im Wesentlichen kommt es hier jedoch auf das Vertriebssystem an. In einem selektiven Vertriebssystem, in welchem der Markenhersteller nur ­bestimmte Händler beliefert und den Vertrieb gestattet, kann ein Ausschluss des Vertriebs über Plattformen, die die strengen Qualitätsanforderungen des Herstellers nicht erfüllen, gerechtfertigt sein. Das konkrete Vorgehen von Asics wird sicherlich bald das Bundeskartellamt zu klären haben."

Markenprodukte sollen durch offizielle Händler verkauft werden

Amazon hat auf unsere Nachfrage hin die Vertriebsbeschränkungen weder bestätigt noch dementiert, blieb aber gewohnt schmallippig. "Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir Details unserer Geschäftsbedingungen und Konditionen nicht öffentlich diskutieren", so ein Sprecher.

Bei Asics gab man sich im Gegenteil dazu gesprächsbereit, wenn auch überhaupt nicht einsichtig: "Wir möchten mit unseren Vorgaben sicherstellen, dass Kunden die entsprechenden Markenprodukte angeboten werden, dass Kundenservice und Kundeninformation durch offizielle Händler durchgeführt werden, welche die Qualitätskriterien von Asics erfüllen […] Es gibt keine Einschränkung dafür, dass einzelne Markenprodukte nur Online- oder im Einzelhandel verkauft werden dürfen […] Asics benachteiligt keine der beiden Vertriebsarten […] Asics Vertriebsstrategie wird von Amazons Seite unterstützt", teilte uns Asics Europe in einem schriftlichen Statement mit.

Dabei müssten es Amazon und Asics besser wissen: Amazon hat vor zwei Jahren ­gegenüber dem Bundeskartellamt schon einmal klein beigegeben und seine wettbewerbswidrige Bestpreisklausel gestrichen.

Und auch Asics ist schon einmal dem Bundeskartellamt unterlegen: Vor einem Jahr durften Händler Markenprodukte von Asics generell nicht auf Online-Marktplätzen wie Ebay oder Amazon verkaufen. Auch da argumentierte Asics mit der Qualitätssicherung, gab aber letztlich den Forderungen des Kartellamts nach.

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