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Sabine Heukrodt-Bauer

EV gegen Amazon-Sperre IT-Anwältin Heukrodt-Bauer: "Warum sollte es eine Lex Amazon geben?"

IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer

resmedia

IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer

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Eine Händlerin, der Amazon Rezensionsbetrug vorwirft, wehrt sich gegen die sofortige Sperrung ihres Amazon-Accounts gerichtlich - mit einer Einstweiligen Verfügung. Wir haben die IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer zu den Erfolgschancen des Vorstoßes befragt.

Amazon hat ein massives Problem mit gefälschten und gekauften Produktrezensionen - und ebenso massiv geht der Online-Marktplatz seit Ende Mai dagegen vor. Etliche Händler, denen Amazon "Rezensionsmanagement" vorwirft - also die Aufbesserung der Rezensionsbilanz durch gekaufte oder gefälschte Bewertungen - wurden gesperrt; bei vielen hält die Sperre seit mehr als vier Wochen an. Eine betroffene Händlerin wollte die Sperre nicht klaglos hinnehmen - und wehrte sich mittels einer gerichtlich verordneten Einstweiligen Verfügung

Der Fall wird seither in Händlerkreisen heiß diskutiert: Legt die Händlerin mit ihrem Vorstoß bewundernswerten Mut an den Tag? Oder ist das nur die Verzweiflung eines Don Quichote, der einen aussichtslosen Kampf gegen Windmühlen führt - der letztlich nur mit hohen finanziellen Verlusten enden kann?

Wir haben die IT-Fachanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von der Mainzer Kanzlei Resmedia um eine juristische Einschätzung des Falls gebeten. 

Frau Heukrodt-Bauer, eine Händlerin hat sich gegen die Sperre ihres Amazon-Accounts wegen Verdachts auf Rezensionsbetrug mit einer Einstweiligen Verfügung gewehrt. Was für Chancen hat dieser Vorstoß?
Sabine Heukrodt-Bauer: Die Verträge respektive Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon Deutschland und seinen Dritthändlern unterliegen dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch; auch im B2B-Bereich darf nicht einfach alles einseitig zu Lasten der Händler geregelt werden - schon gar nicht angesichts Amazons Marktmacht als Online-Marktplatz-Plattform. Der Fall der Händlerin, in dem ihr Rechtsbeistand Arno Lampmann ja genau mit Amazons Marktmacht argumentiert, könnte ein erster Schritt zu mehr Rechtssicherheit für Händler sein, die mit Amazon Geschäfte machen - und dabei auf den Zugang zur Plattform angewiesen sind. 

Amazon vertritt seit jeher die Ansicht, dass es ihr Hausrecht sei, einseitig fristlos Kündigungen ohne Angaben von Gründen auszusprechen.
Heukrodt-Bauer: Und warum sollte es eine Lex Amazon geben, wenn sich alle anderen Spieler im deutschen E-Commerce an rechtliche Grundsätze halten müssen? Amazon ist einfach zu groß, als dass das komplett freie Hausrecht noch Gültigkeit haben könnte. Auch Hersteller mit einer gewissen Marktmacht können nicht einfach einen Händler ohne Angabe von Gründen von der Belieferung ausschließen. Gleiches gilt, wenn ein Account zeitlich unbegrenzt auf Eis gelegt wird und dann auflaufende Händleranfragen über Wochen hinweg nicht beantwortet werden.
 
Sollte sich die Händlerin also vor Gericht durchsetzen: Könnte dadurch das Amazon'sche Hausrecht ausgehebelt werden?
Heukrodt-Bauer: Es wäre ein erster Schritt. Die Rechtslage rund um Amazon ist in Deutschland aktuell noch sehr dünn - auch weil nur wenige Händler den Schritt wagen, gegen den Marktplatz vor Gericht zu ziehen. Wie sich ein Urteil auf die allgemeine Rechtsprechung auswirken wird, kann man daher aktuell noch kaum beurteilen.
 
Wie geht es in diesem Fall jetzt weiter?
Heukrodt-Bauer: Amazon hat nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung zwei Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie eine sogenannte Abschlusserklärung abgeben und den Gerichtsbeschluss als endgültige Entscheidung akzeptieren möchten. Ansonsten gilt: Einstweilige Verfügungen sind sofort ab Zustellung umzusetzen. Falls Amazon sich dagegen wehren will, kann das Unternehmen jederzeit Widerspruch einlegen. Dann kommt es zur Gerichtsverhandlung, in der Amazon versuchen kann, die EV aufzuheben.

Ansonsten könnte Amazon der Händlerin jetzt durch das Gericht eine Frist setzen lassen, innerhalb der sie die Hauptsacheklage einreichen müsste - denn die bisherige einstweilige Verfügung ist eben nur eine einstweilige Entscheidung. Versäumt die Händlerin diese Frist, wird die einstweilige Verfügung aufgehoben. Für die Hauptsacheklage bräuchte die Händlerin einen langen Atem, denn dann müsste sie eine Klage einreichen und das Verfahren finanziell durchhalten - mit offenem Ausgang.

MCD

Höchste Zeit für weniger Abhängigkeit von Amazon? Wir stellen auf dem " Multichannel Day" am 26. September zusammen mit Marktplatzexperte Michael Atug in München Alternativen vor. Und das auch noch für wenig Geld.

MCD

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