Im Rahmen einer Werbeaktion hat Amazon seinen Kunden Rabatte auf neue Bücher gewährt. Damit verstieß der Online-Händler gegen das Gesetz zu Buchpreisbindung, entschied nun der Bundesgerichtshof.
Amazon hat mit einer Werbeaktion, in der Kunden Rabatte auf neue Bücher bekommen haben, gegen das Gesetz zu Buchpreisbindung verstoßen. Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof (BGH), schreibt die Wirtschaftswoche.
Dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der gegen den Online-Händler geklagt hatte, wurde damit auch in dritter Instanz rechtgegeben. Anlass der Klage war eine Werbeaktion beim sogenannten Trade-In-Programm von Amazon, das es Kunden erlaubt, gebrauchte Bücher gegen einen Wertgutschein einzutauschen.
Verbraucher, die mindestens zwei gelesene Bücher einsandten, erhielten im Rahmen einer zweiwöchigen Werbeaktion neben dem Gutschein eine Gutschrift in Höhe von fünf Euro auf ihr Kundenkonto - diesen konnten sie später auch für den Kauf preisgebundener Bücher nutzen. Das war für den Börsenverein Stein des Anstoßes, denn für verlagsneue Bücher gelten feste Preise. Vor dem BGH hatte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt dem Verein Recht gegeben.
Erfreulich sind für Amazon hingegen die aktuellen Quartalszahlen mit denen das Unternehmen die Erwartungen weit übertroffen hat: Die Umsätze stiegen um 20 Prozent und unterm Strich stehen nach Verlusten im 1. Quartal nun wieder schwarze Zahlen.