
Weiterer Markenrechtsstreit BGH prüft Rechtsstreit zwischen Amazon und Ortlieb
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte heute im Markenrechtsstreit zwischen Amazon und dem Sportartikelhersteller Ortlieb. Das Unternehmen will nicht, dass der Marktplatz-Betreiber bei der Suchmaschine Google Anzeigen mit seinem Markennamen schaltet.
Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte an diesem Donnerstag einen weiteren Markenrechtsstreit zwischen dem Internet-Versandhändler Amazon und dem Sportartikelhersteller Ortlieb. Das Unternehmen aus dem fränkischen Heilsbronn produziert wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und andere Freizeitausrüstung. Es möchte nicht, dass Amazon bei der Suchmaschine Google Anzeigen mit seinem Markennamen schaltet. Das Unternehmen stört, dass bei Eingabe der Suchbegriffe "Ortlieb Fahrradtasche", "Ortlieb Gepäcktasche" und "Ortlieb Outlet" auch Produkte anderer Hersteller erscheinen.
Der Mittelständler selbst bietet seine Produkte nicht über Amazon an. Er sieht in den mit gemischten Angebotslisten verlinkten Anzeigen eine Verletzung der Marke "Ortlieb" (Az. I ZR 29/18). Das Urteil wollen die obersten deutschen Zivilrichter am 25. Juli (9.00 Uhr) verkünden.
Die Vorinstanzen entschied Ortlieb für sich
In den Vorinstanzen bekam der Mittelständler aus Franken Recht: Mit der Verlinkung auch auf Konkurrenzangebote werde die "Lotsenfunktion" der Marke ausgenutzt. Mit einer ähnlichen Klage blieb der Fahrradtaschenhersteller Ortlieb dagegen vor wenigen Wochen vor dem Oberlandesgericht München erfolglos. Demnach darf Amazon auch die Konkurrenzprodukte anderer Hersteller anzeigen, wenn Internetnutzer nach dem Produkt eines bestimmten Herstellers suchen.

Höchste Zeit für weniger Abhängigkeit von Amazon? Wir stellen auf dem "Multichannel Day" am 26. September zusammen mit Marktplatzexperte Michael Atug in München Alternativen vor. Und das auch noch für wenig Geld.
MCD