
Retouren-Verwertung "Amazon handelt absolut vorbildlich"
Stefan Grimm ist Geschäftsführer von GKS Handelssysteme, Betreiber der Plattform Restposten.de
Stefan Grimm ist Geschäftsführer von GKS Handelssysteme, Betreiber der Plattform Restposten.de
Das Amazon-Bashing wegen der Vernichtung von Retouren ist vollkommen unangemessen, findet Stefan Grimm, Geschäftsführer von Restposten.de. Die Kritik sollte sich eher an die Politik richten, die Zweitverwertung von Produkten stärker als bisher fördern sollte.
Sie haben als Retouren- und Restposten-Spezialist haben ja einen guten Einblick in die Retourenverwertung von Online-Händlern. Wie beurteilen Sie die Praxis von Amazon: Typisches Geschäftsgebaren oder verantwortungsloses Handeln?
Stefan Grimm: Im uns bekannten Markt für Konsumgüter inklusive Textilien, Lebensmitteln und Werkzeug handelt Amazon unserer Einschätzung nach absolut vorbildlich. Die Rückführung und Verwertung von Retouren wird im höchsten Maß professionell organisiert und vor allem sehr offen und ohne Behinderung der Zweitmärkte umgesetzt. Ganz im Gegensatz zu anderen Marktteilnehmern und Marken im Bereich Textil & Fashion, Lebensmitteln oder Werkzeug. Hier gibt es häufig weder Prozesse noch überhaupt Bestrebungen, Retouren und Überhänge aufzuarbeiten oder zu verwerten. Vielfach besteht der Plan einzig und alleine in der Entsorgung der Ware beziehungsweise der Verschrottung, um die Marktpreise stabil zu halten. Oder sehen Sie sich an, was im Lebensmittel Einzelhandel organisiert mit kurzen MHDs passiert. Natürlich ist jeder nicht in die Zweitverwertung zurückgeführte Artikel einer zuviel, trotzdem ist die aktuelle Berichterstattung zu Amazon unserer Ansicht nach von anderen Beweggründen getrieben als dem vorgeschobenen Umweltbewusstsein.
Wenn die Politik aktiv werden will, dann sollten schnellstens Regelungen zur Reparaturfreundlichkeit von Verbraucherprodukten europäisch auf den Weg gebracht werden. Die Austauschbarkeit von Akkus und ein Zweitverwertungsgebot oder eine Verwertungsquote von Retouren müsste europäisch fixiert werden.
In der aktuellen Berichterstattung wird meines Wissens nach auch nicht differenziert, unter welcher Verfügungsgewalt die vernichtete Ware stand. Wenn der Staubsauger eines chinesischen Lieferanten als Retoure bei Amazon landet, dann verfügt dieser Lieferant wahrscheinlich nicht, dass die Retouren hier repariert werden oder zurück nach China zur Instandsetzung befördert werden. Wenn solche Waren durch Amazon vernichtet werden, dann handelt Amazon auf Weisung des Lieferanten.
Wie hoch ist Ihrer Erfahrung nach im Durchschnitt der Anteil an Retouren, die als B-Ware oder Restposten zweitvermarktbar sind und wie hoch ist der Anteil an Retouren, der nur noch vernichtet werden kann?
Grimm: Diese Frage hängt stark vom Wert des Produktes und dem Umfang des nötigen Prüfungsprotokolls für die Prüfung des Retourengrundes beziehungsweise der Prüfung auf mögliche Funktionsstörungen ab. Im Bereich Textilien und Schuhe könnten ein Großteil der Retouren, wahrscheinlich mehr als 90 Prozent, als 1B- oder B-Ware weiter vertrieben werden, wenn die Hersteller, Marken und Händler solche Prozesse unterstützen würden. Weitere Anteile an Retouren könnten über Instandsetzungen wieder marktkonform aufbereitet werden. Insgesamt gilt, je höher der Verkaufspreis des Produktes und je niedriger dessen Komplexität, desto eher lassen sich Prüfungs- und Aufbereitungskosten durch den Verkaufspreis einer Zweitverwertung decken.
Wenn Sie aber die Retoure eines Radioweckers mit einem VK-Preis von 14,99 Euro prüfen wollen, dann könnte der Radioempfang gestört sein, die Uhr läuft nicht genau oder eine Taste ist defekt. In einem solchen Fall lässt sich eine Prüfung ohne Vorinformation des Retourengrundes wirtschaftlich zu europäischen Lohnkosten kaum abbilden. Wichtig wäre hier eine Bewusstseinsänderung des Konsumenten, denn der veranlasst die Retouren. Wenn hier die Retoure mit ehrlichen und detaillierten Gründen verheiratet werden würde, dann wäre ein Prüfungsprozess deutlich einfacher möglich. Es wäre technisch durchaus möglich, jede Retoure mittels eines Code-Aufklebers zu vereinzeln und den Retoure-Grund des Konsumenten in einer zentralen Datenbank jedem späteren Teilnehmer der Wertschöpfungskette zum Abruf zur Verfügung zu stellen.
So könnte ein Zweitverwerter des Weckers online erfahren, dass dem Konsumenten der Lautsprecher nur zu blechern geklungen hat, der Retourengrund also ein subjektives Empfinden war und keine Funktionsstörung vorliegt. Solange es für den Konsumenten aber keine funktionierenden Anreiz- oder Sanktionssysteme gibt, sich mit einer Retoure auch noch die Mühe einer Angabe des Grundes zu machen, so lange sind solche Konzepte Utopie. Eine geordnete Entsorgung ist bei vielen niedrigpreisigen Artikeln besonders gepaart mit einem unspezifischen Retourengrund die einzige Option. Was immer Sie aufbereiten oder prüfen wollen, Sie brauchen einen Prüfungsplan, den Retouregrund beziehungsweise eine Fehleranalyse und eine Ersatzteilversorgung, das geht von der Verkaufs-Verpackung über Zubehör und Bedienungsanleitungen bis hin zu Schaltern, Gehäusen oder Platinen.
In welchen Fällen müssen Retouren tatsächlich vernichtet werden, wann dürfen sie weiterverkauft werden?
Grimm: Weisen elektrische Geräte Beschädigungen am Gehäuse oder der Verkabelung auf, oder werden sensorische Indizien wie beispielsweise etwas Verschmortes wahrgenommen, dann dürfen Instandsetzung festgestellter Defekte/Funktionsstörungen nur nach den anerkannten technischen Richtlinien und von qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Weiße Ware ist hier ein positives Beispiel, genauso wie diverse Möbel. Für die meisten Geräte im Bereich kleiner Haushalts-Elektrogeräte, vor allem No-Name oder Eigenmarken im Preiseinstiegsbereich, mangelt es hier sowohl an der nötigen Werthaltigkeit als auch an der Reparaturfähigkeit des Produktes. Hygieneprodukte dürfen aber zum Beispiel gar nicht in eine Zweitverwertung überführt werden.
Wie beurteilen Sie die aktuelle Diskussion zu dem Thema?
Grimm: Wir freuen uns sehr, dass der Umgang mit Retouren ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist. Die Politik ist aufgefordert die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Marktteilnehmern die Entscheidungsfreiheit genommen wird, Überbestände und Kundenretouren aus Gründen der Preisstabilität und der Marktprotektion zu vernichten, anstatt diese in den zweiten Warenkreislauf zu schleusen. Auch dank Amazons professionellem und offenem Umgang mit dem Handel von Retouren konnte sich der Markt aus leistungsfähigen Händlern, Aufbereitern und Vertriebskanälen im Inland und Ausland positiv weiter entwickeln.
Natürlich resultiert daraus auch ein Retail-Markt von 1B, B- und aufbereiteter Ware, dieser sollte ganz natürlich und ein akzeptierter Teil unserer Handelslandschaft sein.
Die vielen professionellen Händler von Misch- und Retourpaletten entwickeln eigene und effiziente Methoden, um Waren zu prüfen, zu kategorisieren und in den Zweitmarkt zum Vertrieb zu geben. Hier sind die meist Inhaber geführten Händler von Retourpaletten sehr viel effizienter als die großen Online-Retailer und schaffen es oft, dass wirklich nur defekte Ware in den Recyclingprozess ausgeschleust wird. Die alten Verfahren der "geordneten Märkte" werden mit einem stetig wachsenden Anteil des E-Commerce stetig dysfunktionaler. Es ist seitens aller Marktteilnehmer Zeit umzudenken und den Markt der Zweitverwertung von Waren als einen wichtigen Bestandteil des Handels zu akzeptieren, zu fördern und durch die Politik aufgrund unserer gesellschaftlichen und ökologischen Verantwortung als Handlungsvorgabe für die Unternehmen festzuschreiben.