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Bei Ausgleichszahlungen Amazon ändert Widerspruchsfrist für Vendoren drastisch

shutterstock.com/Eric Broder Van Dyke
shutterstock.com/Eric Broder Van Dyke

Amazon verkürzt die Widerspruchsfrist bei Ausgleichszahlungen für Vendoren zum 23. August drastisch. Ab diesem Zeitpunkt müssen sie nicht mehr innerhalb von 120 Tagen, sondern in spätestens 30 Tagen Widerspruch gegen eine Forderung einlegen.

Der E-Commerce-Riese Amazon hat seine Vendoren in einer Mail darüber informiert, dass sich die Widerspruchsfrist bei Ausgleichszahlungen von 120 Tagen auf nur noch 30 Tage reduziert, berichtet Onlinehändler-News.

Ein Amazon-Sprecher begründetet die Kürzung der Frist folgendermaßen: "Die Reduktion der Bearbeitungszeit für Ausgleichszahlungen auf 30 Tage spiegelt die durchschnittliche Zeit wider, die Lieferanten im Falle eines Widerspruchs beanspruchen. Damit beschleunigen wir die Abwicklung von Ausgleichszahlungen."

Die betroffenen Amazon-Zulieferer wird diese Argumentation wohl nicht von der Maßnahme überzeugen. Die drastische Kürzung der Frist bedeutet nämlich vor allem, dass sie umgehend nach Eingang eines Widerspruchs handeln müssen und nur wenig Zeit bleibt, um den konkreten Einzelfall eingehend zu prüfen. Geht ein Antrag auf eine Ausgleichszahlung ein, bleibt dem Vendor ab dem 23. August nur noch die Zeitspanne von 30 Tagen, um gegen diese Forderung vorzugehen.

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