
Klage von Foodwatch Amazon Fresh muss Herkunft von Lebensmitteln besser kennzeichnen
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat eine Klage gegen Amazon Fresh für sich entschieden. Der Online-Lebensmittelhändler muss ab sofort das Ursprungsland von frischen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse deutlicher kennzeichnen.
Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss laut einem Urteil des Landgerichts München die Herkunft von frischen Lebensmitteln wie Obst und Gemüse deutlicher kennzeichnen. Damit gab das Landesgericht einer Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch statt, berichtet scharf-links.de.
Foodwatch hatte die Klage beim Landgericht München eingereicht, weil Amazon in seinem Webshop Amazon Fresh für Produkte wie Weintrauben, Kopfsalat oder Tomaten bis zu 13 mögliche Ursprungsländer aufgeführt hatte. Dabei handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen europäisches Recht, so das Urteil.
Lebensmittelhändler sind per Gesetz dazu verpflichtet, bei den meisten frischen Lebensmitteln anzugeben, aus welchen Herkunftsländern sie stammen. Da wird auch für Online-Lebensmittelhändler keine Ausnahme gemacht.
Luise Molling von Foodwatch: "Amazon dachte wohl, sie stehen über dem Gesetz. Das Urteil zeigt nun: Gesetzliche Kennzeichnungspflichten gelten nicht nur für den Supermarkt um die Ecke, sondern auch für Big Player aus dem Silicon Valley. Das Urteil aus München hat Signalwirkung für den gesamten Lebensmittelhandel im Internet und muss auch für die Lebensmittelüberwachung Folgen haben. Denn der Fall Amazon Fresh zeigt, dass die Kontrolle von Online Shops nicht funktioniert."
Ein Amazon-Sprecher teilte zum Urteil mit: "Bei ausgewählten internationalen Produkten im Bereich frisches Obst und Gemüse können bis zu drei mögliche Ursprungsländer angegeben sein, da zum Zeitpunkt einer Kundenbestellung nicht immer feststeht, aus welcher Liefercharge die Bestellung kommt. Gemäß gesetzlicher Vorgaben sieht der Kunde bei der Lieferung das Herkunftsland der Ware auf der Verpackung gemäß gesetzlicher Vorgaben. Wir prüfen nun das Urteil, bevor wir über mögliche weitere Schritte in dieser Sache entscheiden."
Abmahnung nicht beachtet
Im März 2018 hatte Foodwatch Amazon Fresh wegen der unzureichenden Kennzeichnung zunächst abgemahnt. Allerdings weigerte sich der E-Commerce-Riese auf die Abmahnung entsprechend zu reagieren. Daraufhin hat die Verbraucherorganisation Klage beim Münchner Landgericht eingereicht.
Grundsätzlich fordert Foodwatch, dass Online-Lebensmittelhändler systematisch auf die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten und auf Produktsicherheit geprüft werden. Die offline organisierten Kontrollbehörden in den Kommunen seien jedoch oft noch nicht im Online-Zeitalter angekommen und mit der Überprüfung großer Online Shops überfordert.

Mehr rund um das Thema E-Comnmerce gibt's auf der INTERNET WORLD EXPO in Müchen!
Ebner Media Group