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Payment 13.12.2018
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Urteil Landgericht München PayPal-Gebühren bei Flixbus sind unzulässig

shutterstock.com/Nopparat Khokthong
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Flixbus darf keine Extra-Gebühren erheben, wenn Kunden bei Online-Buchungen mit PayPal eine Zahlung tätigen. Das hat das Landgericht München entschieden. Hält sich das Fernbus-Unternehmen nicht daran, droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro.

Darf Flixbus Extra-Gebühren für die PayPal-Bezahlfunktion verlangen? Das Münchner Landgericht hat in dieser Frage eine Entscheidung gefällt. Flixbus darf bei Online-Buchungen aus Sicht des Gerichts keine Extragebühr für das Bezahlen mit PayPal verlangen. Ansonsten droht ihm ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro, wie aus dem Urteil des Gerichts von Donnerstag hervorgeht, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob eine der Parteien Berufung einlegt, war am Donnerstagvormittag zunächst unklar. (Az.: 17 HK O 7439/18)

Geklagt hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt. Aus ihrer Sicht verstieß das Fernbus-Unternehmen gegen ein Gesetz, das seit Mitte Januar 2018 das Erheben von Gebühren für Bezahloptionen verbietet.

Das Gesetz bezieht sich vor allem auf Transaktionen im Sepa-Zahlungsraum, mit dem bargeldlose Zahlungen vereinheitlicht werden sollen und trifft damit vor allem die Zahloptionen Visa oder Mastercard. Demnach seien Zusatzgebühren "für die Nutzung einer Sepa-Basislastschrift, einer Sepa-Firmenlastschrift, einer Sepa-Überweisung oder einer Zahlungskarte" unzulässig.

Es herrschte Uneinigkeit

Es herrschte allerdings bisher Uneinigkeit darüber, ob das Verbot von Zusatzgebühren bei Zahloptionen auch für PayPal dient. PayPal ist ein börsennotierter Online-Bezahldienst, bei dem die Kunden ihre Bankkonten hinterlegen und über den Transaktionen abgewickelt werden können.

"Das Gesetz wurde bislang so ausgelegt, dass das Verbot eines Aufschlags nicht für PayPal-Zahlungen gilt", sagte Sprecherin Sabrina Winter auf Anfrage. Aufgrund des Gesetzes hatte das Unternehmen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert und es Händlern verboten, Zusatzgebühren, für die PayPal-Option zu verlangen. Dies sei dem Unternehmen in einer Beschlussempfehlung zum Gesetzestext möglich gemacht worden, sagte Winter.

Die Gebühren hat Flixbus eigenen Angaben zufolge inzwischen abgeschafft. Auch das Unternehmen setzte auf Klarheit durch das Gericht in dieser Frage. "Das ist sowohl für das Unternehmen als auch für Verbraucher zu begrüßen", teilte Flixbus auf Anfrage mit.

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