Die Sofort GmbH, Anbieter des Produkts "Sofortüberweisung", verklagt das Unternehmen FinTecSystems GmbH und dessen Online-Bezahlsystem "sofortpay". Es geht um Markenverletzung und unlauteren Wettbewerb.
Die Sofort GmbH hat am 2. Oktober vor dem Landgericht München eine Klage unter anderem wegen Unterlassung gegen das Unternehmen FinTecSystems GmbH eingereicht. Dabei geht es um das Online-Bezahlsystem von FinTechSystems namens "sofortpay". Dieses soll der Sofort GmbH zufolge gegen das Markengesetz (MarkenG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen.
Der Hintergrund: Die Sofort GmbH ist ein Anbieter von Zahlungsverfahren und seit 2014 Teil der Klarna Group. Mit ihrem Kernprodukt "Sofortüberweisung" verfügt das Unternehmen über eine Payment-Option, bei dem der Kunde per Online Banking bezahlt. Der Händler erhält daraufhin eine Transaktionsbestätigung und kann die bestellte Ware verschicken.
Das von FinTecSystems angebotene sofortpay ist ebenfalls ein Direkt-Überweisungsverfahren. "Mit der Benennung ihres Angebotes verletzt FinTecSystems die Kennzeichenrechte der Sofort GmbH, was zugleich auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Sofort GmbH beruft sich dabei unter anderem auf § 5 Abs. 2 UWG und § 5 Abs. 2 iVm § 15 MarkenG", so der Vorwurf.
Irreführung
"Die deutschen Konsumenten kennen und vertrauen der Bezahlmethode Sofortüberweisung seit Jahren - die Nutzung eines ähnlich klingenden Namens für eine Bezahllösung durch FinTecSystems ist wie in der Klageschrift begründet irreführend und bietet Verwechslungsgefahr. Das Unternehmen macht damit Gebrauch vom guten Ruf der Sofortüberweisung", so die Sofort GmbH.
Die Nachahmung von Waren und Dienstleistungen von Mitbewerbern würden eine Behinderung des Wettbewerbs darstellen. Die Gründer von FinTecSystems wären zudem zuvor jahrelang bei der Sofort GmbH tätig gewesen und würden nun mit sofortpay das gleiche Produkt ein zweites Mal auf den Markt bringen, so die Behauptung.
"An einer konstruktiven Lösung interessiert"
FinTecSystems zeigt sich indes von der Klage - insbesondere vom Zeitpunkt - überrascht: "Wir befinden uns seit einigen Wochen in konstruktiven Gesprächen mit der Klarna AB zur Thematik und bedauern daher diese Klage, die uns erst seit Ende KW 47 vorliegt. Wir sind nach wie vor an einer konstruktiven Lösung interessiert und arbeiten auch weiter intensiv daran."
Das Unternehmen will nun aktuell seine rechtlichen Schritte prüfen und ergänzt: "Kerngeschäft der FinTecSystems GmbH sind Kontoinformations- und analysedienste sowie ein Whitelabel Zahlungsdienst. SofortPay ist nur ein Anwendungsfall der FinTecSystems GmbH Leistungen."
Nun muss das Gericht entscheiden, ob eine Ko-Existenz beider Zahlverfahren erlaubt ist.