Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG - trat am 1. Januar 2018 in Kraft. Es wird auch das "Gesetz gegen Hass im Netz" genannt.
Das NetzDG schreibt vor, dass Online-Plattformen klar strafbare Inhalte 24 Stunden nach einem Hinweis darauf löschen müssen - und in weniger eindeutigen Fällen eine Woche Zeit haben. Wer dieser Forderung wiederholt und systematisch nicht nachkommt, dem drohen Strafen in Millionenhöhe. Wenn die Netzwerke nicht schnell genug auf Hass-Beiträge reagieren, können sich die Anwender beim Bundesamt für Justiz beschweren. Seit Beginn an sorgt das NetzDG aber immer wieder für Kritik. Gegner argumentieren etwa, dass es die Betreiber dazu verleite, aus Angst vor Bußgeld grenzwertige Inhalte eher zu sperren. Das könne zu Zensur führen. Die Bilanz nach einem Jahr fiel entsprechend nüchtern aus: Ein Großteil der Beschwerden wurde abgelehnt. Das ging aus den Transparenzberichten der großen Plattformen Twitter, Facebook und YouTube hervor. Die Konzerne sind nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet, diese Zahlen zu veröffentlichen.