
dmexco-Streit Muche und Schneider fordern von Koelnmesse 8 Millionen Euro
In diesem Jahr wird die dmexco zum ersten Mal nicht mehr von Christian Muche (l.) und Frank Schneider organisiert.
In diesem Jahr wird die dmexco zum ersten Mal nicht mehr von Christian Muche (l.) und Frank Schneider organisiert.
Die beiden ehemaligen dmexco-Macher Christian Muche und Frank Schneider haben ihren ersten Rechtsstreit gegen die Koelnmesse gewonnen. Jetzt verklagen sie diese auf acht Millionen Euro.
Nach langem und unfreundlichem Hin und Her gibt es nun eine rechtskräftige Entscheidung im Fall "Koelnmesse versus KDME". Hinter letzterem steckt die Beratungsfirma von Christian Muche und Frank Schneider, den beiden langjährigen Chefs der Digitalmesse dmexco, die jährlich in Köln stattfindet.
Am 2. November 2017 hatte die Koelnmesse mitgeteilt, dass sie mit sofortiger Wirkung die Zusammenarbeit mit den beiden Initiatoren und ihrer KDME beendet. Wie im Januar 2018 dann bekannt wurde, beantragte die Messegesellschaft eine Woche später eine einstweilige Verfügung gegen Muche und Schneider, die ihnen untersagen sollte, Veranstaltungen auf dem Gebiet des digitalen Marketings zu organisieren.
Nun hat das Oberlandesgericht Köln für die beiden ehemaligen dmexco-Organisatoren entschieden. Das Gericht sah die Berufungsklage des Messe-Veranstalters gegen ihre ehemaligen Partner als "offensichtlich unbegründet" an. Die Vorwürfe der Koelnmesse, Muche und Schneider hätten der dmexco gegen vertragliche Bestimmungen Konkurrenz gemacht, sind damit widerlegt. Das Urteil ist rechtskräftig und kann von der Koelnmesse nicht mehr angefochten werden.
Kündigung unwirksam - 8 Millionen Euro gefordert
Damit ist auch die überraschende Kündigung mangels Kündigungsgrund unwirksam und der Vertrag zwischen der Koelnmesse und KDME hat weiterhin bis zum 30. September 2018 Bestand. Das wiederum kann die Koelnmesse nun teuer zu stehen kommen.
Denn aufgrund der sich daraus ergebenden ausstehenden Honorarzahlungen sowie einer Gewinnbeteiligung für das Jahr 2018 und der Entschädigung für ein etwaiges nachvertragliches Wettbewerbsverbot hat KDME eine Klage mit einer Forderung in Höhe von acht Millionen Euro gegen die Koelnmesse eingereicht.
"Natürlich freut uns, dass mit diesem finalen Urteil ein Schlusspunkt unter diesen, aus unserer Sicht völlig unnötigen Rechtsstreit gesetzt wurde. Wir hoffen nunmehr auf die Einsicht der Koelnmesse, in ihrem eigenen Interesse um weitere Schadenbegrenzung bemüht zu sein und ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen - also uns die rechtlich zustehenden Honorarzahlungen und Gewinnbeteiligung für 2018 sowie die fällige Entschädigung zügig und ohne weitere öffentlichkeitswirksame Rechtsstreitigkeiten zu leisten", so Muche und Schneider.
Laut Gerichtsurteil sind ab sofort auch alle Tätigkeiten, unter anderem auch von Konkurrenzveranstaltungen außerhalb der EU, für die KDME und ihre Geschäftsführer uneingeschränkt möglich. Darüber hinaus sind ihnen wie bisher Beratungsleistungen sowie die Durchführung von Veranstaltungen, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur dmexco stehen, also keine Ausstellermessen sind, auch innerhalb der EU erlaubt.