
Irreführende Sperrtafeln Gema gewinnt gegen Youtube
Ärgerlich und irreführend: Sperrtafeln auf Youtube
Ärgerlich und irreführend: Sperrtafeln auf Youtube
Im Rechtsstreit zwischen Gema und Youtube ist ein Urteil gefallen. Demnach muss die Videoplattform die Texte ihrer Sperrtafeln nun ändern - oder Ordnungsgeld zahlen, so das Landgericht München.
"Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar". Mehr als 60 Prozent aller Videos aus den Youtube Top 1.000 Charts sind in Deutschland gesperrt. Der Hinweis, der anstelle des gesuchten Videos erscheint, ärgert nicht nur die User. Auch die Gema wehrt sich seit Jahren gegen den Wortlaut des Textes, da dieser einen falschen Eindruck erwecken würde. Jetzt konnte sich die Verwertungsgesellschaft vor Gericht erfolgreich gegen die Google-Tochter wehren. Das Landgericht München bewertet die Tafeln als illegale Anschwärzung und Herabwürdigung. Youtube muss die Texte nun ändern - oder Ordnungsgeld zahlen.
Laut dem Münchner Urteil sind die von Youtube verwendeten Sperrtafel-Texte eine "absolut verzerrte Darstellung der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Parteien zu Lasten der Gema". Durch die Verwendung würde die Gema herabgewürdigt und angeschwärzt, so die weitere Begründung. Denn der Text erwecke bei den Nutzern den Eindruck, die Verwaltungsgesellschaft sei für die Sperrungen der Videos verantwortlich. Tatsächlich nehme jedoch Youtube selbst die Sperrungen vor.
"Seit fast drei Jahren führt Youtube die Öffentlichkeit mit diesen Sperrtafeln in die Irre und beeinflusst rechtswidrig die öffentliche Meinungsbildung einseitig zu Lasten der Gema", erklärt Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der Gema. Für ihn ist die Entscheidung ein wichtiges und positives Signal an die Musikurheber: "Es ist nicht die Gema, die den Musikgenuss im Internet verhindert. Sie will lediglich Youtube lizenzieren, so wie alle anderen Musikportale. Uns geht es darum, dass die Urheber an der wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke partizipieren und ihren Lebensunterhalt auch in Zukunft bestreiten können."
Das Urteil des LG München ist noch nicht rechtskräftig. Sobald es gültig wird, ist es Youtube gerichtlich untersagt, weiter Formulierungen zu nutzen, in denen ausdrücklich auf die Gema hingewiesen wird. Die Plattform muss dann die Sperrtafeln ändern oder Ordnungsgeld zahlen.
Google und die Gema streiten sich schon seit 2009. Der Hintergrund: Youtube zahlt laut Gema keine Vergütung für die Nutzung von Musik auf ihrer Website, erwirtschaftet mit der Musik jedoch Werbeerlöse. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab.
Erst Anfang Februar gab Youtube eine wichtige personelle Änderung bekannt: Susan Wojcicki, bislang für das milliardenschwere Anzeigengeschäft von Google verantwortlich, wechselt auf den Chefsessel des Videoportals.