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Code of Conduct wird wirksam BVDW will Standards für Programmatic Advertising schaffen

shutterstock.com/Michael_R_Ross
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Über 40 BVDW-Mitglieder haben den Code of Conduct für Programmatic Advertising schon unterzeichnet. Er soll einheitliche Standards in der Branche etablieren. Nun können sich auch Nicht-Mitglieder dazu verpflichten.

Auf der diesjährigen d3con hatte der BVDW einen "Code of Conduct" für Programmatic Advertising angekündigt. Er soll einheitliche Standards für die Entwicklung von Programmatic Advertising in Deutschland vorgeben. Die Unterzeichner - bislang über 40 Mitgliedsunternehmen des Verbands - verpflichten sich darin, mindestens die definierten Kriterien und Bedingungen einzuhalten und ihre Vertragspartner ebenfalls dazu anzuhalten. Auch Nicht-Mitglieder können ab heute die Selbstverpflichtung unterzeichnen.
 
Die Regelungen des Code of Conducts enthalten individuelle Kriterien für die jeweiligen Marktbereiche Vermarkter/Publisher, Demand Side Platform (DSP), Sell Side Platform (SSP) und Datenanbieter. Unternehmen, die mehrere Marktbereiche abdecken - sogenannte Full-Stack-Anbieter - müssen alle Anforderungen für die entsprechenden Marktbereiche erfüllen.

Transparenz, Qualität und Sicherheit

Ganz oben auf der Liste der Zielsetzungen stehen Transparenz, Qualität und Sicherheit im Programmatic Advertising. "Programmatic Advertising ist mit dem Versprechen angetreten, effizientere und vor allem transparentere Prozesse zu ermöglichen und mehr Kontrollmöglichkeiten zu bieten. Genau das soll die Selbstverpflichtung vorantreiben", betont Julian Simons, stellvertretender Vorsitzender der Fokusgruppe Programmatic Advertising im BVDW.

Anforderungen

Überblick über die Anforderungen

BVDW

Um die Einhaltung sicherzustellen, haben die Mitglieder der Fokusgruppe Programmatic Advertising einen achtköpfigen Beschwerdeausschuss mit Experten aus allen vier Marktbereichen gewählt. Er prüft Hinweise zu Verstößen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Jedes Unternehmen, das den Code unterzeichnet, bekommt zudem ein Logo, das mindestens ein Jahr lang als Referenz genutzt werden darf. Wie so oft wäre es wünschenswert, die großen US-Konzerne wie Google und Facebook als Unterzeichner mit dabei zu haben. Diese fehlen aber - noch.

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