
Internetrecht: Das ist neu im E-Commerce
Justitia hat auch 2009 wichtige Neuerungen
Justitia hat auch 2009 wichtige Neuerungen
Damit Ihr Anwalt 2009 weniger zu tun bekommt: Alle wichtigen rechtlichen Änderungen im Überblick.
E-Commerce-Teilnehmer müssen 2009 eine Reihe von rechtlichen Änderungen berücksichtigen, deren genauer Inhalt zum Teil noch gar nicht feststeht. Bereits in den letzten Dezembertagen des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind zwei Regelungen, die wir dennoch vorstellen wollen:
Kein Wertersatz nach Warentausch
Am 16. Dezember 2008 trat eine Änderung des BGB in Kraft, wonach ein Kunde für die Benutzung einer fehlerhaften Sache keinen
Ersatz leisten muss, wenn er sie später wegen dieses Fehlers umtauscht. Damit setzt der Bund ein Urteil des Europäischen
Gerichtshofs in geltendes Recht um.
Europäisches Mahnverfahren
Seit dem 12. Dezember 2008 gilt innerhalb der EU ein einheitliches Mahnverfahren, das insbesondere Onlinehändlern das Eintreiben von Geldern aus anderen EU-Ländern erleichtern soll. Um ein EU-Mahnverfahren zu starten, kann sich der Gläubiger ein
Formular auf der EU-Website herunterladen. Seit dem 1. Januar gibt es zudem ein Formular für geringfügige Forderungen. Das EU-Mahnverfahren ist Teil des SEPAProjekts (Single European Payment Area), das den Zahlungsverkehr innerhalb der
EU vereinheitlichen soll.
Novellen beim UWG und der Verpackungsverordnung
Novelle des UWG
Seit Jahresbeginn in Kraft ist ein erweitertes Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Besonders wichtig ist der Anhang, der 30 Handlungen nennt, die wettbewerbswidrig sind. Erstmals wird auch das Verhalten des Händlers während und nach dem Vertragsschluss vom UWG geregelt. Damit erhöht sich die Gefahr von wettbewerbsrechlichen Abmahnungen.
Novelle der Verpackungsverordnung
Zum 1. Januar in Kraft getreten ist eine Änderung, die alle gewerblichen Händler betrifft. Sie müssen ab sofort dafür sorgen, dass
ihre Waren nur noch in Verpackungen zum Endverbraucher gelangen, die bei einem dualen Entsorgungsssystem lizenziert sind (zum Beispiel Grüner Punkt oder Landbell). Die bisherige Möglichkeit, dem Kunden die Rücknahme nicht lizenzierter Verpackungen anzubieten, entfällt. Der Händler kann die von ihm verschickten Verpackungen entweder selbst lizenzieren oder darauf achten, von seinen Zulieferern lizenzierte Verpackungen zu beziehen. Vorsicht: Verstöße gegen diese Regelung bergen ein hohes Abmahnrisiko.
Widerrufsbelehrung und Datenschutz
Widerrufsbelehrung wird zum Gesetz
Die zum 1. April 2008 vom Bundesjustizministerium veröffentlichte neue Musterwiderrufsbelehrung, welche Kunden bei
Fernabsatzgeschäften über ihre Rechte aufklärt, erhält ab 30. Oktober 2009 Gesetzesrang. Das bedeutet, dass die neue
Belehrung – anders als ihr Vorläufer – nicht mehr von Gerichten für unwirksam erklärt werden kann. Dadurch sinkt das
Abmahnrisiko bei korrekter Verwendung der Belehrung im Internet gegen null. Wichtig: aktuellen Text verwenden.
Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes
Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung wird noch heftig gerungen. Tritt er wie beschlossen in Kraft, werden erhebliche Einschränkungen bei der Sammlung und Weitergabe von Kundendaten wirksam. Ein Handel mit Adressen wäre dann generell verboten. Geplant, aber noch nicht sicher ist ein Inkrafttreten im Sommer 2009. Ein dringender Handlungsbedarf
für Onlinehändler besteht dennoch nicht, weil für alle relevanten Einschränkungen eine dreijährige Übergangsfrist vorgesehen ist.
Einschränkungen in der Telefonwerbung
Nach einem von der Bundesregierung verabschiedeten Gesetzentwurf sollen Werbeanrufe ohne Rufnummernübermittlung
mit einer Geldstrafe belegt werden, außerdem sollen per Telefon geschlossene Verträge vom Verbraucher jederzeit widerrufbar
sein. Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Sommer geplant, ein genauer Termin steht nicht fest.