
Wahlindiskretion auf Twitter
Aufregung um die Veröffentlichung von Wahlergebnissen auf Twitter: Zwei Nutzer gaben schon vor Wahlende Prognosen bekannt - und verstießen damit gegen die Wahlgesetze.
Wie Spiegel Online berichtet, erschienen die ersten Prognosen zum Ausgang der Landtagswahlen im Saarland, Thüringen und Sachsen im Kurznachrichtendienst Twitter schon anderthalb Stunden vor Schließung der Wahllokale. Da die erwähnten Zahlen nur um ein oder ein halbes Prozent von den um 18 Uhr im Fernsehen veröffentlichten Prognosen abweichen, liegt der Schluss nahe, dass es sich nicht um Schätzungen handelte, sondern um Umfrageergebnissen aus Exit-Polls, die Parteien und Journalisten bereits am Nachmittag zugänglich gemacht worden waren.
Einer der "indiskreten" Twitter-Accounts gehörte dem sächsischen CDU-Politiker Patrick Rudolph, der bestreitet, die Zahlen durchsickern lassen zu haben. Dem Spiegel gegenüber erklärte der CDU-Vorsitzende im Stadtverband Radebeul, er wisse nicht, wer auf seinem Twitterkonto geschrieben habe. Er habe seinen Account daher gelöscht.
Das Veröffentlichen von Wahl- oder Umfrageergebnissen vor Schließung der Wahllokale ist laut deutscher Wahlgesetze verboten, da der Wahlausgang dadurch beeinflusst werden könnte. Sollte sich herausstellen, dass die Prognosen auf Umfrageergebnissen beruhen, könnten rechtliche Schritte eingeleitet werden, so der stellvertretende Landeswahlleiter von Sachsen, Uwe Korzen-Kröger.