
Datenschutz Telefonüberwachung verschärft
Die Regierung will das Telekommunikationsgesetz verschärfen: Bestandsdaten von Mobilfunk- und Internetkunden sollen in Zukunft wesentlich leichter für die Polizei zugänglich sein - und das sogar ohne einen konkreten Verdacht.
Die geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde vom Bundesrat mit nur geringfügigen Änderungswünschen durchgewunken. In dem Entwurf hatte die Bundesregierung unter anderem gefordert, dass Mobilfunkanbieter die Daten ihrer Kunden nicht mehr nur in Einzelfällen an die Polizei herausgeben müssen. Vielmehr soll dies künftig automatisch und ohne störende Hürden erfolgen, ein konkreter Verdacht ist hierfür nicht mehr nötig. Außerdem müssen Internetprovider künftig auch mitteilen, wer sich hinter einer dynamischen IP-Adresse verbirgt.
Beide Punkte waren im Vorfeld sowohl von Bürgerrechtsverbänden als auch von den Ausschüssen des Bundesrats kritisiert worden. Zuletzt hatte der Bundesrat seine Bedenken jedoch fallen gelassen. Immerhin: Ein geplantes Verbot anonymer E-Mail-Adressen und Prepaid-Karten in Deutschland ist bis auf weiteres abgewendet.
Über den vorliegenden Gesetzesentwurf muss nun noch der Bundestag beraten. Ein Termin steht noch nicht fest, allerdings muss das neue Gesetz laut Bundesverfassungsgericht spätestens ab Juni 2013 in Kraft sein.