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Bundeskartellamt bügelt vorläufig Videoplattformpläne ab

Bundeskartellamt äußert Bedenken gegen gemeinsame Videoplattform Onlineportal von RTL und ProSiebenSat.1 vor dem Aus

Die gemeinsamen Pläne von RTL und ProSiebenSat.1, eine gemeinsame Onlineplattform für TV-Inhalte zu starten, stehen vor dem Scheitern. Das Bundeskartellamt teilte den Sendern in einer vorläufigen Einschätzung mit, es habe kartellrechtliche Bedenken gegen das Projekt.

Seit Herbst letzten Jahres lag die Beurteilung der Videoplattformpläne beim deutschen Bundeskartellamt. "Ziel der Gespräche war eine Freigabe des Projekts auch unter Auflagen", zitiert die bonner-bedenken-videoplattform-der-privatsender-vor-dem-aus/60016534.html:FTD einen Sprecher der RTL-Mediengruppe Deutschland. "Am Ende jedoch waren die Vorstellungen des Amtes für uns nicht akzeptabel."

Bis zum 10. März 2011 können die Sendergruppen zu den Bedenken der Behörde Stellung nehmen. Nach Stellungnahme und abschließender Beurteilung durch das Kartellamt werde man über die weitere Vorgehensweise entscheiden, so der RTL-Sprecher. Möglicherweise wollen die Sender eine gerichtliche Überprüfung fordern.

Für RTL und ProSiebenSat.1 ist das Veto des Kartellamts ein Rückschlag auf dem Weg, ein neues (Geschäfts-)Modell für ihre Fernsehinhalte im Netz zu schaffen. Vorbild ist die US-amerikanischen Onlinevideoplattform Hulu. Geplant ist ein gemeinsames deutschsprachiges Portal zur Ausstrahlung von TV-Inhalten. Diese sollen Internetnutzern eine Woche lang im Web kostenlos zur Verfügung stehen. Die Sender können ihre Serien, Filme, Shows oder Nachrichtensendungen individuell in einem eigenen Angebotsbereich auf der Plattform zu präsentieren und selbst vermarkten. Das Ziel ist, die teilnehmenden TV-Sender im Wettbewerb mit internationalen Internetangeboten gut aufzustellen.

Für den Betrieb der Plattform wollen die ProSiebenSat.1 Media und die Mediengruppe RTL Deutschland über RTL interactive ein Gemeinschaftsunternehmens aufbauen. Die sendereigenen Angebotsbereiche auf der Plattform werden durch die TV-Sender jeweils selbständig redaktionell betreut. Das Gemeinschaftsunternehmen wird von den jeweiligen TV-Sendern für die Inanspruchnahme der technischen Infrastruktur und Dienstleistungen vergütet. Es wird von den Gesellschaftern organisatorisch unabhängig sein.

Der Fall war zur kartellrechtlichen Überprüfung auf Grund der Größe der beteiligten Unternehmen im August 2010 zunächst an die EU-Kartellwächter übergeben worden. Diese hatten die Überprüfung der Pläne aber kurz darauf an die deutschen Behörden zurückgeleitet. Bereits damals waren Bedenken hinsichtlich einer möglichen Wettbewerbsbeeinträchtigung durch den Senderzusammenschluss geäußert worden.

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