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Bundestratsgebäude in Berlin

Politik Medienstaatsvertrag: Neue Regeln für YouTube & Co.

Shutterstock / Arndt Low
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Nach langen Verhandlungen ist der neue Medienstaatsvertrag am Wochenende in Kraft getreten. Er ersetzt seinen Vorläufer von 1991 und enthält erstmals auch konkrete Regeln für Online-Plattfomen und Smart-TVs. Plattformen wie YouTube müssen ihre Algorithmen offenlegen.

Der neue Medienstaatsvertrag in Deutschland mit Regeln für Rundfunk und Online-Plattformen ist am Wochenende in Kraft getreten. "Heute ist die letzte Ratifikationsurkunde zum Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland hinterlegt worden", teilte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder am Freitag in Mainz mit. Damit trete das Ganze am Samstag (7. November) in Kraft.

Der Medienstaatsvertrag soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk festlegt. Das Neue: Er gilt auch für Online-Plattformen wie Smart-TVs, also TV-Geräte mit Internetzugang und Benutzeroberflächen, sowie für soziale Medien und Plattformen wie Suchmaschinen, die Medieninhalte bereitstellen, sie aber nicht selbst produzieren.

Internet-Plattformen sollen zum Beispiel künftig transparent machen, nach welchen Algorithmen sie Medieninhalte zeigen. Plattformen dürfen auch bestimmte Inhalte nicht ohne gerechtfertigten Grund in den Hintergrund rücken.

Der Medienstaatsvertrag regelt nicht die Höhe des Rundfunkbeitrags, das ist in einem anderen Staatsvertrag festgelegt.

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