
Kartellamt äußert Bedenken gegen geplante Online-Plattform von ARD und ZDF "Germany?s Gold" im Visier der Wettbewerbshüter
Das von ARD und ZDF geplante Video-on-Demand-Portal "Germany’s Gold" steht unter Beobachtung des Bundeskartellamts. Die Behörde äußerte Bedenken gegen die Online-Plattform der öffentlich-rechtlichen Sender, da durch ein gemeinsames Bezahl-Angebot die Preise und Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden.
Um Youtube auszubremsen, wollen die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF sowie weitere elf Produktions- und Rechtefirmen bereits seit 2012 unter dem Arbeitstitel "Germany's Gold" gemeinsam ein Video-on-Demand-Projekt ins Leben rufen. Schon damals stand die Frage nach der Absegnung durch die zuständigen Kartellbehörden im Raum; ein ähnliches Projekt der Privatsender - die Online-Allianz "Amazonas" - wurde von den deutschen Bundesbehörden unter Berufung auf die Marktmacht der beiden privaten Senderfamilien bereits abgelehnt.
Ein ähnliches Schicksal könnte nun auch "Germany's Gold" drohen. Das Bundeskartellamt äußerte massive wettbewerbliche Bedenken gegen die die ARD/ZDF Online-Plattform. Eine gemeinsame Bezahl-Plattform, nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten, würde dazu führen, "dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand", so die Begründung von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Darüber hinaus seien Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und würden bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand verursachen.
Die gemeinsame Vermarktung von entgeltlichen Videos im Internet durch kommerzielle Töchter von ARD und ZDF hätte nicht nur eine Koordinierung der Preise und der Verfügbarkeit der Videos zur Folge. Daneben befürchtet das Kartellamt, dass alternative Plattformen keinen oder nur begrenzten Zugang zu den Videos erhalten werden.
Die Unternehmen hätten aber ihre Zusage-Bereitschaft signalisiert. Die wettbewerblichen Bedenken könnten ausgeräumt werden, "wenn das Geschäftsmodell einer gemeinsamen Vermarktung aufgegeben" würde und sich das Vorhaben auf den Betrieb einer rein technischen Plattform beschränken würde.