
Herdentrieb bei Nutzerbewertungen Zum "Gefällt mir" verführt
Wie beeinflusst es die weitere Bewertung eines Artikels oder Produktes, wenn der erste Nutzer ein positives Feedback gibt? Das haben US-amerikanische Forscher untersucht und den Herdentrieb im Netz belegt. Dieser Effekt lässt sich sowohl in Online-Shops als auch auf Facebook erkennen.
Positive Bewertungen entsprechen nicht immer der Wirklichkeit, sondern sind auf den Herdentrieb zurückzuführen. Das berichtet der unter Berufung auf US-Forscher vom Massachusetts Institute of Technology. Diese haben nach dem Zufallssystem 100.000 Artikel auf einer Seite bewertet, die Nachrichten aggregiert und diesen anhand der Nutzerbewertungen eine Punktzahl zugewiesen - ähnlich wie bei Reddit.
Das Ergebnis war deutlich: War die erste Stimme positiv, schlossen sich andere Nutzer dieser Einschätzung an, so dass initial positiv bewertete Artikel 25 Prozent mehr Punkte erhielten als jene ohne Bewertung. Zudem zählten diese Artikel mit einer um 30 Prozent erhöhten Wahrscheinlichkeit zu jenen mit Top-Punktzahl. Der Herdentrieb tritt jedoch nicht bei negativem Feedback auf. Erhält ein Artikel eine einzelne negative Bewertung, trauen die Nutzer dieser Einschätzung nicht und neigen dazu, sie mit einer positiven Stimme auszugleichen. Studienleiter Sinan Aral erklärt dieses Verhalten psychologisch: "Wir stehen negativen Einflüssen kritischer gegenüber und sind eher geneigt, positiven zuzustimmen."
Der Effekt, dass sich Menschen gerne positiven Stimmungen anschließen, lässt sich auch bei Produktbewertungen bei Amazon und anderen Online-Händlern beobachten. Facebook hat das Prinzip zur Doktrin erhoben: Die Mitglieder des sozialen Netzwerks können zwar mit einem Klick auf "Gefällt mir" ihre Zustimmung ausdrücken, müssen ihr Missfallen jedoch in Buchstaben ausdrücken, da es keinen "Dislike"-Button gibt. Welche Seite die Forscher untersucht haben, gaben sie allerdings nicht bekannt.
Ob man als Händler negative Kritik immer hinnehmen muss, hat Rechtsanwältin Rebekka Stumpfrock im INTERNET WORLD Business Rechtstipp "Wie weit darf Kritik gehen?" untersucht.