
Reaktionen auf Leistungsschutzrecht-Gesetzentwurf eco: Entwurf verletzt Grundrechte
In der Debatte um das Leistungsschutzrecht meldet sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) zu Wort. Der Entwurf sei nicht nur verfassungswidrig, sondern auch wettbewerbsschädlich.
Der Entwurf zum Leistungsschutzrecht greift in die Pressefreiheit ein. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des eco. Der Entwurf sieht zwar vor, dass den Journalisten das Urheberrecht grundsätzlich bleibt, aber da auch die veröffentlichenden Verlage Rechte an den Texten erhalten, gibt es Implikationen für die Weiterleitung- und Verwendung der Artikel, die die Pressefreiheit einschränken.
Doch nicht nur als verfassungswidrig, sondern auch als wettbewerbsschädigend stuft der eco den Entwurf zum Leistungsschutzrecht ein: Alle Internetseiten, die Kommentarmöglichkeiten und Suchtechnik bieten, könnten Ziel finanzieller Forderungen wegen Verletzung von Urheberrechten werden. Wer diese heutzutage üblichen Funktionen abschaltet, tritt in der Konkurrenz mit Anbietern aus dem Ausland in den Wettbewerbsnachteil, so die Argumentation des eco.
Das Leistungsschutzrecht wird schon seit Wochen in Deutschland heiß debattiert. Betroffen davon sind neben den Urhebern von Texten auch die deutschen Internetunternehmer. Die Rot-Grün-Regierung in Niedersachsen hatte das Leistungsschutzgesetz bereits als unnötig abgebügelt.