
Unions-Politiker fordern erneut die Internetsperren Bewährungsfrist für Zugangssperren ist abgelaufen
Im Koalitionsvertrag von FDP und CDU wurde dem Zugangserschwerungsgesetz eine einjährige Bewährungsfrist eingeräumt. Das Ergebnis fällt durchwachsen aus. In 60 Prozent der Fälle waren die Löschversuche des Bundeskriminalamts erfolgreich, allerdings dauerte das Entfernen der Inhalte lange - zu lange für einige Unions-Politiker, die nun die Wiedereinführung der Internetsperren fordern.
Bundesinnenminister Thomas de Maizière solle nach dem Scheitern der Löschungsversuche jetzt die Möglichkeiten des Zugangserschwerungsgesetzes nutzen und mittels Websperren Seiten mit kinderpornografischem Inhalt unzugänglich machen. Sein Parteikollege Günter Krings hatte gefordert, dass die umstrittenen Netz-Sperren gegen Kinderpornografie ab dem 1. März 2011 wieder eingeführt werden sollten.
"Der einseitige Ansatz des Löschens von Kinderpornoseiten hat sich als Flop erwiesen", sagte Krings. Basis für diese Aussage waren die Ergebnisse des Bundeskriminalamts. Demnach waren nur 60 Prozent der Löschungsanträge erfolgreich. Vielfach dauerte es sehr lange bis die Seiten vom Netz genommen wurden. So waren 39 Prozent der beanstandeten Webseiten nach einer Woche noch online erreichbar. Diese Ergebnisse zeigten, dass es ohne die Netzsperren nicht ginge. Eine Ausdehnung der Testphase brächte keine besseren Ergebnisse, so Krings.
Zu völlig anderen Ergebnissen kam der Verband der Internetwirtschaft eco. Demnach konnten 84 Prozent aller beanstandeten Webseiten im Ausland binnen einer Woche gelöscht werden. Nach zweiwöchiger Frist stieg der Prozentsatz sogar auf 91 Prozent.
Das umstrittene Zugangserschwerungsgesetz wurde von der früheren Bundesregierung aus SPD und CDU auf den Weg gebracht und trat im Februar 2010 in Kraft. Die Anwendung des Gesetzes wurde von der aktuellen Regierungskoalition jedoch ausgesetzt. Stattdessen sollte zunächst versucht werden, Webseiten mit kinderpornografischem Inhalt vom Netz zu nehmen.
Das Konzept der Websperren sieht vor, dass das Bundeskriminalamt Listen mit einschlägigen Seiten an die Internetzugangsanbieter (ISP) weitergibt. Diese blockieren die entsprechenden Adressen mithilfe technischer Maßnahmen.