
Tim Schumacher, Mitgründer eyeo "Für eyeo wäre es kein Problem, die Whitelist in Deutschland auszuschalten"
Tim Schumacher, Mitgründer und Chairman von eyeo
Tim Schumacher, Mitgründer und Chairman von eyeo
Am Donnerstag fällt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung über die Zulässigkeit von Werbeblockern - und damit auch über die Rechtmäßigkeit des populären, aber umstrittenen AdBlock Plus. Wir sprachen vorab mit Tim Schumacher, Mitgründer von eyeo.
Seit 2015 kämpfen Medienunternehmen wie Axel Springer, ProSiebenSat.1, RTL, die Süddeutsche Zeitung oder Spiegel Online vor Gericht gegen eyeo, Hersteller der Browser Extension AdBlock Plus. eyeo ist bei Weitem nicht der einzige Anbieter, in Deutschland jedoch der populärste und größte und damit Hauptangriffspunkt der Unternehmen.
Die meisten Anklagepunkte beinhalteten kartellrechtliche, wettbewerbsrechtliche oder Schadensersatz-Klagen. Großer Streitpunkt ist eyeos Whitelisting. Vor den Landgerichten war keiner der Kläger richtig erfolgreich, die meisten Punkte wurden abgewiesen. Anders sah es dann bei Axel Springer vor dem Oberlandesgericht Köln im Sommer 2016 aus. Das Prinzip Adblocking wurde zwar nach wie vor als nicht wettbewerbswidrig eingestuft, dafür aber eyeos Geschäftsmodell.
Nach dem Urteil durfte AdBlock Plus in Deutschland nicht mehr vertrieben werden - solange Webseiten von Springer betroffen sind. Auch bereits ausgelieferte Versionen durften nicht mehr gepflegt werden. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig. Nun entscheidet morgen der Bundesgerichtshof (BGH), da es um "Rechtsfragen mit grundsätzlicher Bedeutung" geht. Wir sprachen vorab mit Tim Schumacher, Investor, Mitgründer und Chairman von eyeo.
Die meisten Gerichte haben die Software bislang für legal erklärt. Gehen Sie davon aus, dass der BGH das auch so sehen wird?
Tim Schumacher: Wir kämpfen diesen Kampf für alle Adblocker-Nutzer, egal welche Produkte sie konkret nutzen, da die Klagen gegen die Nutzung jeglicher Adblocker, also auch die ohne Whitelist, gerichtet sind. Für diese Nutzer sind wir optimistisch, und würden uns mit ihnen freuen, wenn der BGH, ganz genau wie die anderen Gerichte bisher, in ihrem Sinne entscheidet.
Hat die Entscheidung, sofern sie denn zu Ihren Gunsten ausfällt, irgendwelche Auswirkungen auf Ihr Geschäftsmodell? Respektive: Was wäre die Konsequenz für Adblock Plus im Falle einer "Niederlage"?
Schumacher: Tatsächlich entscheidet der BGH erstmal über die Legalität aller Adblocker in Deutschland, völlig unabhängig von der Frage, ob gute Werbung freigeschaltet wird. Eine Entscheidung des BGH gegen dieses Nutzungsrecht, wäre unserer Meinung nach mit der verfassungsrechtlich geschützten informationellen Selbstbestimmung der jeweiligen NutzerInnen schwer vereinbar.
Sollte der BGH aber überraschenderweise tatsächlich dem Nutzer einen Schutz seines privaten Computers durch Werbeblocker verbieten, würden professionell gepflegte Produkte wie Adblock Plus in Deutschland nicht mehr über offizielle und legale Vertriebswege angeboten werden. Die Nutzer würden dann sicherlich auf die vielen alternativen und nicht regulierten Werbeblocker aus dem Ausland ausweichen, wodurch glaube ich niemand wirklich etwas gewonnen hätte. Dasselbe gilt übrigens für unser Geschäftsmodell. Für eyeo wäre es kein Problem, die Whitelist in Deutschland auszuschalten, die meisten unserer Partner sind internationale Unternehmen, die Auswirkungen eines solchen Urteils wären für uns also kaum spürbar. Verlierer wären hier neben der Klägerin selbst - die unter anderem mit diversen Tochtergesellschaften sogar kostenfrei whitelistbare Angebote betreibt - hauptsächlich andere deutsche werbefinanzierte Angebote wie zum Beispiel diverse journalistische Webseiten.
"Manche Werbelobbyisten reduzieren unser Modell auf Vorwürfe"
Im Zusammenhang mit dem "Whitelisting"-Prinzip ist in Medien oder auf Panels gerne einmal vom "Freikaufen" die Rede. Warum wehren Sie sich so vehement gegen die Begrifflichkeit?
Schumacher: Weil er schlicht falsch ist und auch wir nicht wollen, dass "Fake News" verbreitet werden. Niemand kann sich bei uns freikaufen, unsere Kriterien für "bessere Werbung", für das Acceptable Ads Programm, sind öffentlich einsehbar und nur wer diese erfüllt, kann sich auf die Whitelist setzen lassen. 90 Prozent aller Teilnehmer - darunter viele Blogs, kleine Publisher und unabhängige Journalisten - zahlen für das Whitelisting keinen Cent, von größeren Partnern erhalten wir eine Art Servicegebühr.
Manche Werbelobbyisten reduzieren unser Modell für akzeptable Werbung ("Acceptable Ads") leider gerne rhetorisch auf solche Vorwürfe, in der Hoffnung damit den Status Quo zu verteidigen. Denn Disruption finden in der Werbeindustrie viele nur dann cool, wenn sie nicht das eigene Geschäftsmodell betrifft. Wir wollen aber eben Werbung langfristig besser machen und haben ein innovatives Modell dafür geschaffen. Im Rahmen von Acceptable Ads helfen wir den Publishern beim Umdenken in Form von technischer Unterstützung und allgemeinem Support um eine Umstellung auf weniger aggressive Werbung zu erreichen. Dieser Support geht auch weit über die Erstellung von reinen Whitelistfiltern hinaus. Durch unsere Dienstleistung und Kontrolle des Programms kann der Nutzer jederzeit sicher sein, dass keine teilnehmende Webseite sein Vertrauen missbraucht.
Ihr Umsatzanteil in Deutschland ist im internationalen Vergleich, wie Sie schon erwähnten, fast vernachlässigbar. Warum ist in Deutschland trotzdem die mediale Aufmerksamkeit und die Abneigung zahlreicher Branchenteilnehmer so groß?
Schumacher: Das fragen wir uns ehrlich gesagt auch manchmal. Ich glaube, wir wären in Deutschland - was das Internet und andere disruptive Technologien angeht - erfolgreicher, wenn wir die Chancen sehen, statt zu versuchen, neue Geschäftsmodelle zu verhindern. Wir bieten allen Marktteilnehmern - Publishern, Werbenetzwerken - seit Jahren mit Acceptable Ads einen fairen Kompromiss zwischen Nutzer- und Publisher-Interessen an. Zugegriffen haben - bis auf wenige Ausnahmen - primär amerikanische und israelische Unternehmen. Beides Märkte, die für ihre innovativen Tech-Ideen weltbekannt sind. Wir hoffen natürlich, dass sich auch in unserem Heimatmarkt nach dem BGH-Urteil die Stimmung ändert. Unser Angebot zur Zusammenarbeit gilt weiterhin und wir werden die Gelegenheit des Urteils nutzen, nochmal aktiv auf einige Unternehmen zuzugehen.
Worauf liegt der Fokus von eyeo in Deutschland mittelfristig? In Asien etwa ist ja Mobile Adblocking ein großes Thema, hierzulange eher weniger…
Schumacher: Mobile Adblocking ist ganz sicher ein Riesentrend, der auch hier noch ankommen wird. Wir bieten schon lange verschiedene Lösungen an, mit denen User auch mobil nervige Werbung blocken können. Wenn wir uns ansehen, wo derzeit oder in absehbarer Zeit Werbung auftaucht - gefeaturte Artikel bei Amazon, Voice Ads in Smart Home Assistants, Werbung in Virtual Reality Anwendungen - ist ganz klar, dass wir noch lange einiges zu tun haben werden.
Insgesamt sehen wir in uns mehr als nur einen Werbeblocker. Wir wollen nachhaltig verändern, wie Content in einem offenen Internet monetarisiert wird. Das Acceptable Ads Programm ist eine Lösung, unser Micropayment-Dienst Flattr eine weitere. Wir sind überzeugt davon, dass in Zukunft die Angebote gewinnen werden, bei denen Nutzer individuell entscheiden können, wie sie für Content bezahlen - ob über Aufmerksamkeit für Werbung, ein Abo oder eine direkte Zahlung.
Für Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer, stellt sich die Sachlage erwartungsgemäß anders dar. Er erklärt im Interview, was die Konsequenzen im Fall einer "Niederlage" wären und was er sich von der Branche wünscht.