
Händler holen für die Zweitvermarktung von Retouren häufig externe Dienstleister an Bord. Der Retourenspezialist BuyBay hat eine Checkliste zusammengestellt, was bei der Wahl etwaiger Partner zu beachten ist.
Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verbietet es Händlern künftig, Elektro- und Elektronikgeräte vor oder nach der Rücksendung zu entsorgen, wenn diese nach einer Instandsetzung oder Wiederaufbereitung noch nutzbar wären. Um dies zu bewerkstelligen, holen Händler häufig externe Dienstleister an Bord. Der Retourenspezialist BuyBay hat eine Checkliste zusammengestellt, was bei der Wahl etwaiger Partner zu beachten ist.
1. Wie granular ist die Überprüfung und Sortierung?
Sendet ein Kunde ein Produkt zurück, sollte möglichst gleich abgefragt werden, ob dieses überhaupt geöffnet wurde. Ist der Artikel komplett neuwertig, kann er zurück zum Anbieter und sofort wieder in das normale Sortiment vereinnahmt werden. Die anderen Rücksendungen umfassen Produkte mit geöffneter oder beschädigter Verpackung. Diese können direkt an einen Retourenpartner gesendet werden, der sie erfasst und bewertet. Das Sortieren und Grading von Retouren deckt im Idealfall eine individuelle Prüfung jedes einzelnen Artikels im Retourenfluss ab.
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