
Die Sachspendenvermittlung Innatura hilft dem Handel und Herstellern, neuwertige Waren an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Die Umsatzsteuer auf Sachspenden ist jedoch eine große Hürde.
Wie geht der Handel mit noch gebrauchsfähiger Ware um? Und wie können Online-Händler Waren spenden, statt sie zu vernichten? Die Diskussion darüber, was mit Retouren und Produkten passiert, die nicht verkauft werden, ist im vollen Gang. Das Bundesumweltministerium hat dafür im Februar 2020 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der erst einmal aber nur gesetzliche Grundlagen auf den Weg bringt. Details müssen über Verordnungen geregelt werden.
Eine Möglichkeit, neuwertige Ware sinnvoll weiterzuverwenden, ist, sie zu spenden. Die gemeinnützige GmbH Innatura hat sich darauf spezialisiert, dem Handel und Herstellern das Spenden von gebrauchsfähiger Ware zu erleichtern. Innatura hat ein über 1.000 Quadratmeter großes Lager in Köln und betreibt eine elektronische Plattform, über die gemeinnützige Organisationen die gespendeten Waren bestellen können. Juliane Kronen, Gründerin und Geschäftsführerin von Innatura, sieht sich als Vermittler: "Wir übernehmen die Distribution für die Spender und versenden kleinteilige Pakete an gemeinnützige Organisationen."
Größte Hürde ist die Umsatzsteuer
Viele Unternehmen kennen Innatura nicht und wissen nicht, an wen sie sich wenden können, um Waren zu spenden. Deshalb hat Innatura gemeinsam mit dem Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) eine Broschüre erarbeitet, die den Handel über das Spenden von Waren informiert.
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